Beschlussvorlage - GVUe-1206/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beschließt, dass alle Haushalte mit Einwohnern der Gemeinde Ostseebad Ückeritz, die hier mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, erhalten die Möglichkeit für Verwandte 1. und 2. Grades, deren Hauptwohnsitz sich außerhalb des Gemeindegebietes befindet, für das Urlaubsjahr 2023 kostenlos eine Jahreskurkarte zu beantragen. Der Antrag muss schriftlich unter Nachweis des Verwandtschaftsgrades erfolgen.

 

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Sachverhalt

 

Die positive Entwicklung des Urlaubsortes Ostseebad Ückeritz ist wesentlich auf die Mitarbeit und Gastfreundschaft der Einwohner zurückzuführen. Dies soll auch mit der neuen harmonisierten Kurabgabesatzung mit dem vorliegenden Beschluss anerkannt werden. Die derzeitige Haushaltslage der Gemeinde erlaubt diese Zuwendung im Wirtschaftsjahr 2023. Eine Verlängerung dieser Regelung für die Zeiträume danach wird von der zukünftigen Entwicklung der Haushaltslage abhängen und dann erneut entschieden. Der damit verbundene Ausfall von Kurabgabeneinnahmen wird aus dem Gemeindehaushalt ausgeglichen, alternativ kann der geplante Überschuss des Eigenbetriebs nicht an die Gemeinde ausgewiesen werden um somit der Geldfluss und die entsprechende Kapitalertragssteuer vermieden werden

 

Es wird nach Tatbestand abgerechnet. Die Kalkulation wird daher, angepasst an die neue Kurabgabe, aus dem Vorjahr übernommen, um planungstechnische Sicherheit für den Gemeindehaushalt zu gewährleisten.

Eine generelle Befreiung von der Kurabgabenpflicht von Familienangehörigen der Einwohner der Gemeinde in der Abgabensatzung ist aus rechtlichen Gründen aktuell nicht möglich. Das Kommunalabgabengesetz erlaubt nur Befreiungen aus wichtigen Gründen.

 

voraussichtliche jährliche Kosten: 54.600,00 € (nach Kalkulation)

Laufzeit: 01.06.2023 bis 31.12.2023

Grundlagen der kalkulierten Kosten:

Es wird von ca. 500 Angehörigen ausgegangen: 109,20€ x 500 = 54.600€

Auswirkungen:

Realisierung im Rahmen des Haushaltsplans 2023 der Gemeinde Ostseebad Ückeritz

 

 

Verwandte 1. und 2. Grades:

Eltern und ihre Kinder sind im 1. Grad verwandt. Großeltern und Enkelkinder sind – ebenso wie Geschwister – Verwandte im 2. Grad

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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