Beschlussvorlage - GVUe-1205/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beschließt rückwirkend zum 01.06.2023 nachfolgende Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände im Rahmen der Kurabgabesatzung 2023.

Neben der bereits satzungsgemäß verankerten Befreiung werden folgende Personengruppen für das Kalenderjahr 2023 von der Kurabgabe befreit:

  1. Schüler im Rahmen von Klassenfahrten, sowie deren notwendige Aufsichts- und Begleitpersonen,
  2. Teilnehmer von Reiseveranstaltungen, unter anderem Ferienlager, mit gemeinnützigem Hintergrund (Die Gemeinnützigkeit der Veranstaltung ist durch den Veranstalter mittels Freistellungsbescheids des Finanzamtes nachzuweisen.),
  3. Personen ab einem Grad der Behinderung von 80 gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises, sowie deren erforderliche Begleitperson, nachgewiesen durch das Merkzeichen „B“ auf dem Schwerbehindertenausweis und
  4. bis zu 4 nahe Verwandte (Eltern, Kinder, Geschwister, Geschwisterkinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegertöchter, Schwiegersöhne, sowie Schwager und Schwägerinnen 1. Grades) von Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Sinne des Landesmeldegesetzes im Gemeindegebiet der Gemeinde Ostseebad Ückeritz haben (Die Befreiung gilt einmalig pro Haushalt).

Des Weiteren erhalten folgende Personen im Kalenderjahr 2023 eine Ermäßigung der Kurabgabe von 1,90 Euro in der Hauptsaison bzw. 1,70 Euro in der Nebensaison:

1. Kinder und Jugendliche ab der Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Die vorgenannten von der Kurabgabe befreiten Personen können sich in der Kurverwaltung Ückeritz, Bäderstraße 5 in 17459 Ückeritz eine kostenfreie Kurkarte auf eigenen Namen ausstellen lassen.

Diese Kurkarte ist nicht übertragbar und auf Verlangen vorzulegen.

Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände sind durch den Betroffenen nachzuweisen.

 

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Sachverhalt

 

Mit der Neufassung der Kurabgabesatzung und der gemeinsamen Idee eines einheitlichen

Erhebungsgebietes Insel Usedom, die von uns ausdrücklich unterstützt wird, sind zahlreiche

Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände ersatzlos weggefallen.

Nach unserer Ansicht müssen jedoch soziale Aspekte / Hintergründe unserer Gäste in die künftige inselweite Lösung Einzug halten. Insofern schlagen wir die vorgenannten Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände im Rahmen der Evaluierung der Kurabgabe im Jahr 2023 für die Gemeinde Ostseebad Ückeritz vor.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Es wird auf die Anlage zum Beschlussvorschlag verwiesen. Die Deckung erfolgt aus den Parkplatzeinnahmen des Eigenbetriebs, sowie anteilig aus dem Überschuss.

 

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Anlagen

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