Beschlussvorlage - GVPu-0278/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pudagla beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 22.05.2023 zu der Auftragsvergabe Herstellung einer Lüftungsanlage im Schloß gem. § 39 Abs. III S. 4 Kommunalverfassung M-V zu genehmigen.

 

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Sachverhalt

 

Voraussetzung für die Vermietung von Räumlichkeiten im Schloß Pudagla, ist die Herstellung einer Lüftungsanlage.

 

Nachweis der Dringlichkeit:

 

Folgende Angebote liegen vor:

1. Usedom Haustechnik UG Nr. 00057/23 vom 10.05.2023 12.035,39 €

2. IHET GmbH   Nr. 2800 vom 16.05.2023  13.551,43 €

 

Da die Lüftungsanlage bis spätestens zum 01.06.2023 hergestellt werden muss, habe ich als Bürgermeister folgende Eilentscheidung gem. § 39 III S. 3 KV getroffen:

Die Auftragsvergabe erfolgt an die Firma Usedom Haustechnik UG aus Pudagla gemäß Angebot Nr. 00057/23 in Höhe von 12.035,39 €.

Gleichzeitig stelle ich an die Gemeindevertretung den Antrag, meine Eilentscheidung gem. § 39 III S. 4 KV zu genehmigen.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Deckung der finanziellen Mittel erfolgt innerhalb der investiven Auszahlung.

 

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Anlagen

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