Beschlussvorlage - GVUe-1196/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt, in Ergänzung zu § 4 Pkt. 2 der Parkgebührenverordnung der Gemeinde Ückeritz (in der Fassung der 9. Änderung vom 26.03.2018) 4 PKW-Stellflächen auf dem Kurzzeit-Parkplatz Strandstraße in Ückeritz „für die Zeit des Ladevorganges eines Elektrofahrzeuges“ von der Gebührenpflicht zu befreien.

 

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Sachverhalt

 

Auf dem Kurzzeitparkplatz sind 4 Ladesäulen für Elektrofahrzeuge installiert worden. Wie vielerorts üblich sind die Stellflächen zunächst derart ausgeschildert, dass das Parken während des Ladevorgangs kostenfrei ist!

 

PKW mit Verbrennungsmotor würden auf diesen Stellflächen ohnehin ordnungswidrig abgestellt sein, Bußgeld 55 €!

 

Letztlich liegt es aber im Ermessen der Gemeinde zu entscheiden, ob das Parken während des Ladevorgangs kostenfrei erfolgen darf oder aber trotzdem die Parkgebühr zu erheben ist.

 

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Finanz. Auswirkung

 

4 Stellflächen á 2 €/2 h á 5 Nutzungen/Tag x 150 Tage = 6.000,00 € / Jahr weniger Einnahmen Parkgebühren

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Anlagen

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