Beschlussvorlage - GVRa-0484/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rankwitz beschließt, die Prüfung der Jahresrechnung der Gemeinde Rankwitz dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom-Süd gemäß § 3 Abs. 3 der Hauptsatzung des Amtes Usedom-Süd zu übertragen.

 

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Sachverhalt

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung in den kommunalen Körperschaften zu prüfen.

Aufgrund der vielfältigen Gesetze und Verordnungen erfordert die Rechnungsprüfung ein umfangreiches Fachwissen der Mitglieder im Rechnungsprüfungsausschuss. Die Übertragung der Rechnungsprüfung auf den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes erleichtert die Arbeit der Gemeindevertreter.

 

Die Schulungen und die Unterstützung des sachverständigen Prüfers der Prüfgesellschaft erfolgt in konzentrierter Weise im Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes.

Dieser wird zumeist mit Bürgermeistern besetzt, die aufgrund ihrer Funktion, bereits alle Geschäftsvorfälle die in einer Gemeinde auftreten können, bekannt sind und die diese auch nachvollziehen können.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes vertritt bereits 14 Gemeinden, den Schulzweckverband und das Amt.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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