Beschlussvorlage - GVKo-0773/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Koserow beschließt die Einführung eines Neugeborenen-Begrüßungsgeldes ab dem 01.01.2024.

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 20.03.2023 dazu befunden, ein Begrüßungsgeld für alle Neugeborenen einzuführen. Diese Thematik sollte vorab im Sozialausschuss beraten und der Gemeindevertretung anschließend zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

In der Gemeinde Ostseebad Koserow wurden in den letzten 5 Jahren 34 Kinder geboren.

2018: 8

2019: 5

2020: 5

2021: 7

2022: 8

2023: 1 (bisher)

Das ist zu wenig, um das jährliche Bevölkerungssaldo auszugleichen.

 

Dieser Trend spiegelt sich in vielen Gemeinden Deutschlands wieder, die nicht im Speckgürtel von Großstädten liegen. Einige Städte haben als kleine Aufmerksamkeit bereits ein Neugeborenen-Begrüßungsgeld eingeführt (Zwickau, Stralsund u. a.), um junge Familien zu fördern.

Ein erklärtes Ziel der Gemeinde ist es, die Gemeinde Ostseebad Koserow für junge Familien noch attraktiver zu machen und langfristig an den Standort zu binden. Ein Begrüßungsgeld an Neugeborene soll diesem Bestreben ein Stück näher kommen.

Als Zeichen des Willkommens und der Wertschätzung junger Mütter und Väter soll jedes Neugeborene, dessen Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Geburt die Gemeinde Ostseebad Koserow ist, ein einmaliges Begrüßungsgeld in Höhe von _______ € erhalten.

 

 

 

Für den Erhalt des Begrüßungsgeldes ist Voraussetzung,

a)     dass der sorgeberechtigte Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes in der Gemeinde Ostseebad Koserow wohnt und mit Hauptwohnsitz gemeldet ist,

b)     der Hauptwohnsitz des sorgeberechtigten Elternteiles und des Kindes in der Gemeinde nach der Geburt des Kindes mindestens 1 Jahr verbleibt.

 

Die Zuwendung kann aus datenschutzrechtlicher Sicht nur auf Antrag erfolgen und mit der Vorlage der Geburtsurkunde im Amt Usedom-Süd in bar ausgezahlt werden. Die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen sind durch das Amt Usedom-Süd zu treffen.

 

Es wird feststellt, dass es sich beim Begrüßungsgeld um eine freiwillige Leistung handelt, auf welche kein Rechtsanspruch besteht.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Die Finanzierung ist unter der 07/11100.54159001 gewährleistet.

 

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