Informationsvorlage - GVSt-0391/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Fördermittelanträge über die ILERL-MV Richtlinie für die Spielplätze für Stolpe und Gummlin wurden fristgerecht beim Landkreis Vorpommern-Greifswald eingereicht. Die entsprechenden Kosten wurden in der Haushaltsplanug berücksichtigt. Aktuell hat der Landkreis noch keine Kontingente zugewiesen bekommen, sodass noch keine Aussage getroffen werden kann, ob die beiden Maßnahmen gefördert werden können. Eine Auskunft hierrüber kann frühestens im April/Mai getroffen werden. Aufgrund der Vielzahl der Anträge und der geringen Bewertung der Priorität von Spielplätzen in der Richtlinie, ist die Wahrscheinlichkeit einer Bezuschussung gering. 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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