Beschlussvorlage - GVBe-0532/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Geltungsbereich

 

Für die in beigefügtem Übersichtsplan gekennzeichneten Grundstücke beschließt die Gemeindevertretung Benz die 2. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Benz, OT Balm:

 

Gemeinde Benz 

Gemarkung  Balm

Flur  4

Flurstücke 232 (tw.) und 313 (tw.) 

 

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Benz umfasst eine Fläche von 1.040 m².

 

Das Plangebiet liegt im östlichen Bereich der Ortschaft Balm. Es wird im Norden durch einen vorhandenen Garten des Flurstücks 313, im Osten und Westen durch vorhandene Bebauung, sowie im Süden durch die Straße „Am Balmer See“ begrenzt.

 

 

Flurkartenübersicht im räumlichen Geltungsbereich der 2. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Benz, OT Balm

 

 

 

2. Erfordernis der Planaufstellung

 

Die Gemeindevertretung Benz hat am 18.01.2022 die Aufstellung der 1. Ergänzung und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Balmer See“ der Gemeinde Benz, OT Balm beschlossen. Gemäß § 13b BauGB kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen im Flächennutzungsplan abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt wurde. Dabei darf die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt werden. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Benz ist im Wege der Berichtigung anzupassen. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar. Es findet kein Bauleitplanverfahren statt, auf eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird verzichtet, ein Umweltbericht ist nicht erforderlich und es bedarf keiner Genehmigung.

 

Das Sondergebiet „Bootshäuser“ gemäß § 11 BauNVO und die Wohnbaufläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO wurden geändert. Sie wurden in der Folge als reines Wohngebiet gemäß § 3 BauNVO festgesetzt.

 

Die vorliegende Berichtigung stimmt mit den Inhalten der Satzung über die 1. Ergänzung und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Balmer See“ der Gemeinde Benz, OT Balm überein.

 

 

1.

Die Gemeindevertretung Benz beschließt die 2. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Benz, OT Balm i. V. m. der Satzung über die 1. Ergänzung und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Balmer See“ der Gemeinde Benz, OT Balm bestehend aus Planzeichnung.

 

2.

Die 2. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Benz, OT Balm i. V. m. der Satzung der 1. Ergänzung und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Balmer See“ der Gemeinde Benz, OT Balm ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo die 2. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Benz, OT Balm i. V. m. der Satzung über die 1. Ergänzung und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Balmer See“ der Gemeinde Benz, OT Balm im Internet und während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Anlage

2. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Benz, OT Balm i. V. m. der Satzung über die 1. Ergänzung und 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Am Balmer See“ der Gemeinde Benz, OT Balm mit Planzeichnung in der Fassung Januar 2023

 

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Sachverhalt

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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