Beschlussvorlage - GVBe-0523/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz beschließt, gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz MV vom 13. Januar 1993 der inneren Erschließungsstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19 im neuen Wohngebiet auf dem Flurstück 408/10 der Flur 3 in der Gemarkung Neppermin nach Vorschlag von Herrn Golon, den Namen: „Seeblick“ zu geben.

 

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Sachverhalt

 

In der Flur 3 der Gemarkung Neppermin ist im neuen Wohngebiet die Errichtung mehrerer Einfamilienhäuser und Reihenhäuser geplant.

 

Für die Vergabe einer Anschrift ist es erforderlich, dass die Gemeindevertretung einen Straßennamen beschließt.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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