Informationsvorlage - StV-0856/23

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Bewohnerparken

 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Bewohnerparkplätze in der Stadt Usedom einzurichten. Dies ist in der Vergangenheit geschehen, die Anwohner des Marktes, der Priester, Randow und Peenestraße haben ein Anrecht auf eine Bewohnerparkausweis für die dafür ausgewiesenen Straßen. Das ist bisher der Markt und die Randowstraße.

 

Dabei ist jedoch zu beachten, dass nach der StVO zwar durch das Wohnrecht ein Anrecht auf den Ausweis besteht, aber kein Anrecht auf einen Parkplatz.

Begründet wird dies damit, dass Bewohnerparkzonen nur dort eingerichtet werden sollen, wo ein knappes Parkangebot vorhanden ist und demzufolge eine Privilegierung der Anwohner nötig scheint. Diese Privilegierung kann aber nicht so weit gehen, dass auf den öffentlichen Straßenflächen quasi privatrechtliche Verhältnisse entstehen (faktische Miete eines zugewiesenen Stellplatzes) und andere Verkehrsteilnehmer von der Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums völlig ausgeschlossen sind.

 

Diese allgemeingültige Auslegung der StVO trifft im Besonderen auch auf Usedom zu. Bisher sind mir keine Fälle bekannt, wonach ein Anwohner keinen Parkplatz fand. Durch die neue Parkordnung (deutliche Erhöhung der Anzahl der Parkflächen) im Bereich des Marktes wird diese Möglichkeit zusätzlich entschärft.

 

Ich empfehle daher, die bisher verfolgte Linie fortzuführen.

 

 

 

 

  1. Parkplatz Warmbad

Durch die Stadtvertretung Usedom wurde angeregt, dass nach Ablauf der Zweckbindung (in der Regel 25 Jahre nach Abschluss der Maßnahme) der öffentliche Parkplatz am Warmbad kostenpflichtig betrieben werden könnte.

Dabei gebe ich Folgendes zu bedenken:

Entsprechend zweier Stadtvertreterbeschlüsse aus 2006 werden dem Amt Usedom-Süd 40 Parkplätze am Warmbad für Gäste und Mitarbeiter kostenfrei zur Verfügung gestellt, dies erfolgte z.T. über eine grundbuchliche Sicherung.

Weiterhin stellt ein Großteil der Bewohner der Häuser Goethestraß 9 und 10 ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz ab.

Für all diese Nutzer müsste demzufolge eine Regelung gefunden werden.

Wie bereits oben beschrieben, gilt grundsätzlich die freie Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen, Parkgebühren stellen also bereits eine „Ausnahme“ dar. Jetzt noch eine Ausnahme von der Ausnahme für Amtsmitarbeiter und Anwohner finden, ist verwaltungstechnisch möglich, aber aufwändig. Hinzukommen dann die zu erwartenden kleinen Ausnahmen, wenn beispielsweise andere Bewohner der Goethestraße auch den Parkplatz nutzen möchten.

 

Der Parkplatz selbst besitzt 70 Stellflächen, von denen 40 der Amtsverwaltung zur Verfügung gestellt werden.

 

Damit lässt sich feststellen, dass die Anzahl der Parkplätze, die tatsächlich Gebühren erwirtschaften können, sehr überschaubar ist.

Hinzukommt der Effekt, dass es Fahrer gibt, die nicht gewillt sind, Parkgebühren zu zahlen und demzufolge Ausweichplätze aufsuchen. Damit ist zu erwarten, dass die Goethestraße weiter zugeparkt wird, dass eventuell Autos am jetzt durch die Zahnarztpraxis/Physiotherapie genutzten Platz stehen oder in der Karniner Straße.

 

Die Miete eines Parkautomaten mit einem Servicevertrag kosten zur Zeit ca. 280,00 EURO. Die Ausfälle aufgrund von Vandalismus / Störung) sind ebenfalls zu berücksichtigen. Ein wirtschaftlicher Betrieb ist hier voraussichtlich nicht möglich.

 

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