Beschlussvorlage - StV-0849/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Usedom beschließt, Frau/Herrn   , wohnhaft                                           zur Wahl als Schöffe bzw. als Hilfsschöffe vorzuschlagen.

 

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Sachverhalt

 

Gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz stellt die Gemeinde eine Vorschlagsliste für die Schöffenwahl auf. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung angemessen berücksichtigen. Entsprechend der Aufteilung des Präsidenten des Landgerichts Stralsund hat die Stadt Usedom einen Wahlvorschlag zu benennen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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