Beschlussvorlage - GVZe-0411/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeinde Zempin beschließt, Frau/Herrn   , wohnhaft    zur Wahl als Schöffe bzw. als Hilfsschöffe vorzuschlagen.

 

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Sachverhalt

 

Gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz stellt die Gemeinde eine Vorschlagsliste für die Schöffenwahl auf. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung angemessen berücksichtigen. Entsprechend der Aufteilung des Präsidenten des Landgerichts Stralsund hat die Gemeinde Zempin einen Wahlvorschlag zu benennen.

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Finanz. Auswirkung

 

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