Beschlussvorlage - GVDa-0227/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dargen beschließt,

Frau/Herrn   , wohnhaft    zur Wahl als Schöffe bzw. als Hilfsschöffe vorzuschlagen.

 

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Sachverhalt

 

Gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz stellt die Gemeinde eine Vorschlagsliste für die Schöffenwahl auf. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung angemessen berücksichtigen. Entsprechend der Aufteilung des Präsidenten des Landgerichts Stralsund hat die Gemeinde Dargen einen Wahlvorschlag zu benennen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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