Beschlussvorlage - GVKo-0752/23

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt, Frau Bianka Schmidt, Meinholdstraße 10, 17459 Koserow, geb. am 04.02.1965 und Herrn Heiko Nadler, Karlstraße 9, 17459 Koserow, geb. am 07.01.1974, zur Wahl als Schöffe bzw. als Hilfsschöffe vorzuschlagen.

 

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Sachverhalt

 

Gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz stellt die Gemeinde eine Vorschlagsliste für die Schöffenwahl auf. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung angemessen berücksichtigen. Entsprechend der Aufteilung des Präsidenten des Landgerichts Stralsund hat die Gemeinde Koserow einen Wahlvorschlag zu benennen. Frau Schmidt und Herr Nadler meldeten sich freiwillig aufgrund der Veröffentlichung im Amtsblatt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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