Beschlussvorlage - GVSt-0380/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe beschließt, die Höhe der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Stolpe wie folgt festzusetzen:

 

Gemeindewehrführer:    170,00 Euro pro Monat

Stellvertretender Gemeindewehrführer: 85,00 Euro pro Monat

 

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Sachverhalt

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind ehrenamtlich tätig. Um die besondere Verantwortung von den Funktionsträgern, die ihre Tätigkeit im Ehrenbeamtenverhältnis ausüben zu würdigen, erhalten diese eine Aufwandsentschädigung, deren monatlichen Höchstbeträge das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung durch eine Verordnung regelt. Seit dem 01.01.2014 ist eine neue Fassung der Feuerwehrentschädigungsverordnung in Kraft getreten, welche höhere Entschädigungen ermöglicht.

 

Gemäß § 2 (1) Nr. 5, (2) FwEntschVO M-V beträgt der Höchstsatz der Aufwandsentschädigung für den

Gemeindewehrführer: 170,00 Euro (bisher 130,00 Euro) und

seine Stellvertretung:  85,00 Euro (bisher 65,00 Euro).

 

Die Höhe der Entschädigung wird nach § 4 (1) FwEntschVO M-V durch Beschluss der obersten Dienstbehörde (Gemeindevertretung) bestimmt.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Summe der zu zahlenden Aufwandsentschädigungen beträgt 3.060,00 Euro pro Jahr und wird mit Beschlussfassung im Ergebnishaushalt 2023 eingeplant.

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Anlagen

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