Beschlussvorlage - GVZe-0404/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zempin beschließt den §8 der Haushaltssatzung nebst Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 wie folgt:

 

Der Wirtschaftsplan wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen:

in TEURO

Erfolgsplan

 

Gesamtbetrag der Erträge

949,5

Gesamtbetrag der Aufwendungen

948,8

Jahresergebnis

0,7

 

Finanzplan

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

824,5

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

744,8

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit

79,7

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

0

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

80,0

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

-80,0

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

0

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

17,2

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

-17,2

 

Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds

-17,5

 

Festsetzungen unter Genehmigungsvorbehalt

 

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen mit Ausnahme von Umschuldungen

0

 

Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

81,9

 

Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

0

 

In der Stellenübersicht ausgewiesene Stellen in Vollzeitäquivalenten

4,0512

 

Sonstige Angaben

 

Gesamtbetrag der aus Wirtschaftsplänen der Vorjahre voraussichtlich fortgeltenden Kreditermächtigungen

0

Finanzmittelbestand am Ende der Periode

130,5

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2021

1.578,7

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2022 voraussichtlich

1.560,7

Wertansatz des Eigenkapitals in der Bilanz zum 31.12.2023 voraussichtlich

1.561,4

 

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Sachverhalt

 

Die Haushaltssatzung nebst Wirtschaftsplan, Bestandteilen und Anlagen wurde vorberaten und wird gegebenenfalls in der Sitzung der Gemeindevertretung nochmals erläutert. Die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan der Gemeinde Zempin kann derzeit nicht zeitnah erstellt werden. Aus diesem Grund ist eine Einzelbeschlussfassung des § 8 der Haushaltssatzung erforderlich.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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