Beschlussvorlage - GVUe-1153/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Ostseebad Ückeritz beschließt zur weiteren Umsetzung der gemeinsamen Ziele der Partnergemeinden im Rahmen des Modellprojekts Insel Usedom/Stadt Wolgast den Abschluss eines kooperationsrechtlichen Vertrages mit den Verkehrsunternehmen sowie die Verwendung der Kurkarte als Gästekarte mit Bezug zum öffentlichen Personennahverkehr

(1. Stufe 2023 – 2024).

Die Gemeindevertretung Ostseebad Ückeritz befürwortet die Verwendung der Kurkarte als Gästekarte und beschließt perspektivisch diese nach entsprechender Konkretisierung mittels einer umlagefinanzierten GästeCard-Umlage über die Kurabgabe zu erheben. 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, der als Anlage beigefügten Kooperationsvereinbarung und deren Anlage über die umlagefinanzierte Einbindung von Bus und Bahn in die Kurkarte für Tages- und Übernachtungsgäste mit Wirkung ab dem 01.01.2023 zuzustimmen und die Vereinbarung zu unterzeichnen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz ermächtigt den Bürgermeister allen notwendigen Beschlüssen, Verträgen und Rechtshandlungen zur Umsetzung der Kooperationsvereinbarung und deren Anlage zuzustimmen/vorzunehmen, die in dem Zusammenhang mit der Zusammenarbeit und der Kooperationsvereinbarung als erforderlich und/oder zweckmäßig erscheinen. Dies umfasst auch die Herbeiführung von entsprechenden Weisungsbeschlüssen in den Gremien der Usedom Tourismus GmbH (UTG), soweit die Gemeinde an dieser eine Beteiligung im gesellschaftsrechtlichen Sinne innehat.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz ermächtigt den Bürgermeister allen ggf. notwendigen oder zweckmäßigen Änderungen aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Anforderungen zuzustimmen/vorzunehmen. Die Gemeindevertretung erklärt sich mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch wesentliche Inhalte dieses Beschlusses und dessen Anlage nicht berührt werden.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beschließt, dass die Verwaltung zur Umsetzung der Tätigkeit als Koordinierungs- und Abrechnungsstelle, der Usedom Tourismus GmbH (UTG) die Vollmacht erteilt.

 

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Sachverhalt

Im Rahmen des Projektes Modellregion Insel Usedom und der Stadt Wolgast ist ein Bestandteil die Einbindung von Bus und Bahn in die Kurabgabe.

Die Gemeinden Ostseebad Heringsdorf, Ostseebad Ückeritz, Seebad Loddin, Ostseebad Koserow, Seebad Zempin, Ostseebad Zinnowitz, Ostseebad Karlshagen und Ostseebad Trassenheide, die UTG als Projektträgerin sowie die systembeteiligten Verkehrsunternehmen Usedomer Bäderbahn GmbH (UBB) und die DB Region AG beabsichtigen als Partner zum 1. Januar 2023 das gemeinsame Tarifangebot „ÖPNV-Nutzung mit der Kur-/Gästekarte“ („UsedomCard + ÖPNV“) einzuführen.

Gemeinden und Gemeindeteile in M-V, die als Kur- oder Erholungsorte anerkannt sind, können zur Deckung ihrer besonderen Kosten für die auch im Rahmen eines überregionalen Verbundes, den Abgabepflichtigen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs eine Kurabgabe zur Sicherung und Erweiterung der touristisch nutzbaren Angebote des Öffentlichen Verkehrs verwenden.

Ab dem 01.01.2023 beabsichtigen die in einem einheitlichen Erhebungsgebiet (Kurabgaberaum) zusammengeschlossenen prädikatisierten Orte auf Basis einer einheitlichen Kurabgabesatzung eine gemeinsame Kurabgabe zu erheben. Hierauf soll ein zusätzlicher ÖPNV-Anteil in Höhe von 1,20 EUR/Cent brutto je abgabepflichtigen Gast und Tag erhoben werden.

Von dem ÖPNV-Anteil soll über den Projektträger UTG an die UBB ein Anteil in Höhe von 0,45 EUR/Cent brutto je abgabepflichtigen Gast und Tag und an die DB Regio ein Anteil in Höhe von 0,75 EUR/Cent brutto je abgabepflichtigen Gast und Tag an die Verkehrsunternehmen ausgereicht werden.

Der Tarif ist Teil des Projektes „Eine Insel – ein Erholungsgebiet – ein Erhebungsgebiet“: „UsedomCard inkl. ÖPNV“. Vom Tarif umfasst ist die ticketfreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs für Inhaber einer Kur-/Gästekarte der beteiligten Gemeinden der Modellregion „Insel Usedom und Stadt Wolgast“. Über den Tarif sollen insbesondere die Verkehrsinfrastruktur entlastet, die Attraktivität des ÖPNV verbessert und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

In der ersten Stufe (2023) können Übernachtungs- und Tagesgäste sowie Dauercamper und Zweitwohnungsbesitzer während ihres Aufenthaltes Busse und Bahnen möglichst im gesamten Gebiet fahrpreislos benutzen. Als Fahrausweis gilt dabei die jeweilige Kur-/Gästekarte der teilnehmenden Gemeinde.

In der Ausbaustufe (ab 2024) soll die Möglichkeit geprüft werden, auch Einwohnern die ticketfreie Nutzung über eine Einwohnerkarte anzubieten. Darüber hinaus soll die Kur-/Gästekarte zu einer einheitlichen UsedomCard mit zusätzlichen Angeboten/Leistungen weiterentwickelt werden.

Gleichzeitig wird die Kooperation punktuell weiterentwickelt über die mögliche Aufnahme weiterer Gemeinden als zukünftige Projektpartner in Umsetzung der angestrebten Anerkennung als prädikatisierte Tourismusregion „Insel Usedom“.

Perspektivisch ist beabsichtigt, dass die Gemeinden ein Unternehmen in gemeinsamer Trägerschaft gründen, welches insbesondere die Funktion einer Abrechnungsstelle und die Betreiberfunktion einer regionalweiten Gästekarte übernehmen soll.

Für eine Übergangsfrist vor der Trägerschaft soll die Aufgabenwahrnehmung über die vorliegende Kooperationsvereinbarung durch Nutzung der bei der UTG vorgehaltenen Ressourcen vereinbart werden. Die Kooperationsvereinbarung umfasst einen entsprechenden Auftrag an die Abrechnungsstelle zur Regelung der Ausgleichszahlungen zwischen den Gemeinden und den Verkehrsunternehmen.

Ziel der Vereinbarung ist, im Rahmen des Auftritts als gemeinsame touristische Destination allen kurbeitragszahlenden Gästen der Partnergemeinden gegenseitig die Möglichkeit der kostenlosen Benutzung des öffentlichen kostenlosen Personennahverkehrs zu eröffnen. Die Kooperationsvereinbarung soll die Gemeinden, die Verkehrsunternehmen sowie die interimistisch eingesetzte Koordinierungs- und Abrechnungsstelle zur Umsetzung des Tarifangebots „UsedomCard inkl. ÖPNV mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 verpflichten.

 

Einzelheiten:

Grundlage der Vereinbarung sind die Bedingungen/Festlegungen der „Projektbeschreibung (sogenannter „Projektsteckbrief“)“. Diese sind als fester Bestandteil der Kooperationsvereinbarung als dortige Anlage beigefügt.

Für die Abrechnung der Ausgleichszahlungen zwischen den Projektgemeinden und den Verkehrsunternehmen ist die Einrichtung einer Abrechnungsstelle vorgesehen. Die Abrechnungsstelle soll gleichermaßen auch der Betreiber der weiter zu entwickelnden UsedomCard sein (Projektträger). Die UTG wird als Projektträger die Koordinierung und Organisation einschließlich der Abrechnung der von den Gemeinden zu leistenden Finanzausgleiche untereinander und mit Bezug zu den Verkehrsunternehmen übernehmen.

Die Kooperationsvereinbarung regelt u.a. die Aufgaben und Umsetzungsverpflichtungen der Kooperationsgemeinden und der Verkehrsunternehmen untereinander, als auch mit Bezug zur UTG.

Für die Organisation der interkommunalen Zusammenarbeit im Projekt wird ein Steuerungskreis eingesetzt, der Details klärt, Unstimmigkeiten beseitigt, notwendige Innovationen umsetzt und das Projekt fortschreibt. Über den Steuerungskreis werden strategische und grundsätzliche Entscheidungen der Parteien, die für das Projekt notwendig sind, getroffen.

Hinsichtlich der Laufzeit und Kündigung, Beendigung oder der Anpassung des Vertrages soll gelten: Die Vereinbarung gilt ab dem 01.01.2023 und läuft bis zum 31.12.2024. Sie verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf des Kalenderjahres schriftlich gekündigt wird. Unberührt bleibt das außerordentliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund. Eine außerordentliche Kündigung vor dem 31.12.2024 aus wichtigem Grund ist möglich.

Für die Deckung der beim Projektträger für die Durchführung des Finanzausgleichs, die Weiterentwicklung der Kur-/Gästekarte der Projektgemeinden zu einer UsedomCard und der sonstigen Koordinierungsleistungen der UTG im Projekt anfallenden Kosten, steht im Jahr 2023 das Förderbudget der Modellregion zur Verfügung. Die für die Deckung der bei der UTG ab dem Jahr 2024 anfallenden Kosten, insbesondere den Finanzausgleich, den Betrieb der UsedomCard und notwendige Einbehalte betreffend, werden die erforderlichen Vereinbarungen und Regelungen im Nachgang zu der vorgelegten Vereinbarung getroffen. Die Kosten sind gegenwärtig noch nicht abschließend kalkulierbar (Plan-/Orientierungsgröße 0,02 Euro-Cent je Übernachtung).

Weitere Vorgehensweise und Beschlusserfordernisse

  •                                               Um die Projektaufgaben über die Modellregionenlaufzeit hinaus ab dem 01.01.2024 fortführen und in der Folge unbefristet ausüben zu können, ist die Einrichtung einer zentralen und neutralen Organisation erforderlich, die mit entsprechenden Ressourcen und Kompetenzen/Befugnissen ausgestattet wird. Die grundsätzliche Absicht zur Gründung/Errichtung eines solchen in gemeinsamer Trägerschaft der Gemeinden befindlichen Unternehmens für Zwecke der dauerhaften Abrechnung ist in einem Folgeschritt in einer Absichtserklärung separat festzuhalten.
  •                                               Die Gesellschafterversammlung der UTG hat mit Beschluss vom 30.03.2021 die Übernahme als inselweite Koordinierungsstelle bestätigt. Die Fortführung dieser Tätigkeit unter Hinzunahme der Funktion einer Abrechnungsstelle mit Wirkung ab dem 01.01.2023, ist durch die Gesellschafterversammlung der UTG neu zu bestätigen.
  •                                               Gemeinden, die die Einführung der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des ÖPNV (Bus) für Einwohner auf der touristischen Modellregion Insel Usedom/Wolgast beabsichtigen oder die Regelung der Ausgleichszahlungen mit einem entsprechenden Auftrag an die Abrechnungsstelle zum 01.01.2023 einführen wollen bzw. das bisher praktizierte Modell der kostenlosen Nutzung des ÖPNV für die Einwohner fortsetzen wollen, haben hierüber in separater Sitzung zu beraten und beschließen.

 

Bemerkungen:

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Gemeinde Ostseebad Heringsdorf, die Gemeinde Ostseebad Ückeritz, die Gemeinde Seebad Loddin, die Gemeinde Ostseebad Koserow, die Gemeinde Seebad Zempin, die Gemeinde Ostseebad Zinnowitz, die Gemeinde Ostseebad Karlshagen und die Gemeinde Ostseebad Trassenheide gleichlautende Beschlüsse fassen.

Die Kooperationsvereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Prüfung der Rechtsaufsichtsbehörde. Eine Vorprüfung ist parallel zur Aussendung der Vorlage eingeleitet, jedoch zum Zeitpunkt dieser Vorlage noch nicht abgeschlossen. Die Beanstandung wesentlicher Inhalte wird vorläufig nicht erwartet.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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