Beschlussvorlage - GVKo-0738/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Koserow beschließt die vorgelegte Satzung zur Festsetzung der Aufnahmekapazität an der öffentlichen allgemeinbildenden Schule - Grundschule Koserow -

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Koserow als Träger der Grundschule Koserow ist verpflichtet, eine Satzung zu erlassen, worin die maximale Aufnahmekapazität der Schule geregelt wird. Grundlage für die ermittelte Zahl von maximal 154 Schülern bildet die Schulkapazitätsverordnung des Landes und die von der Schule selbstbestimmte Zahl von 2,6 m²/Schüler in Klassenräumen. Ausgehend von den Raummaßen wurde die Satzung gestaltet und die passenden Schülerzahlen errechnet.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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