Beschlussvorlage - GVKo-0726/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Koserow hat die zum Entwurf der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 10 *Erweiterung des Hotels Hanse Kogge am Strauchelfeld* eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden in Ihrer Sitzung am 19.12.2022 mit folgendem, Ergebnis geprüft:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Koserow ist mit den vorgebrachten Anregungen aus den Stellungnahmen entsprechend der in der Anlage beigefügten Abwägung einverstanden und stimmt dieser zu.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden die Stellungnahmen eingereicht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147), des § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V, S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.06.2021 (GVOBl. M-V, S. 1033), und des § 11 Abs. 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 11 G. vom 25.06.2021 (BGBl. I S. 2020), beschließt die Gemeindevertretung Koserow die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Erweiterung des Hotels Hanse Kogge am Strauchelfeld“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B), als Satzung.

 

4. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.

 

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Erweiterung des Hotels Hanse Kogge am Strauchelfeld“ der Gemeinde Ostseebad Koserow alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung Koserow hat in Ihrer Sitzung am 12.07.2021 beschlossen die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 10 *Erweiterung des Hotels Hanse Kogge am Strauchelfeld* aufzustellen.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der Zeit vom 06.09.2021 bis zum 08.10.2021 durchgeführt. Die Ämter und Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 01.09.2021 frühzeitig beteiligt.

 

Der Entwurf wurde in der Sitzung am 19.04.2022 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

 

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eine öffentliche Auslegung des Entwurfs in der Zeit vom 30.05.2022 bis zum 08.07.2022 durchgeführt.

 

Von den berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß

§ 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 30.05.2022 die Stellungnahmen eingeholt worden. Die eingegangenen Stellungnahmen werden abgewogen.

 

In der vorliegenden Form soll die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 10 *Erweiterung des Hotels Hanse Kogge am Strauchelfeld* der Gemeinde Koserow als Satzung beschlossen werden.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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