Informationsvorlage - GVUe-1118/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  • Wer vor Kriegsbeginn in der Gemeinde Ückeritz Grundsteuer bezahlt hat bekommt 50 % der Grundsteuer zurück.

 

  • Aussetzung der Grundsteuer für das Jahr 2023

 

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Bis zum 20.09.2022 veranlagte Grundsteuer

 

Grundsteuer A =     3.024,77€

Grundsteuer B =  164.755,56€

 

§ 31 Abs. 2 KV M-V – Woraus sollen die Mindereinnahmen gedeckt werden?

§ 44 KV M-V – Grundsätze der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen zur Aufgabenerfüllung sind zu beschaffen

 

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