Beschlussvorlage - StV-0813/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Usedom beschließt die Entgeltordnung/Nutzungen/Stadtgebiet Usedom zur Durchführung von Märkten und sonstigen Veranstaltungen auf ihren kommunalen Flächen.

 

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Sachverhalt

 

Die Stadt führt Märkte und sonstige Veranstaltungen für Einwohner und Urlauber auf kommunalen Flächen der Stadt durch.

 

Jährlich wiederkehrend sind es zur Zeit der Lämmermarkt und das Lichterfest.

 

Für die Mitfinanzierung der Märkte wurde in der Vergangenheit Standgebühren von den beteiligten Händlern erhoben. Die Höhe der Standgebühren wurde in den zurückliegenden

Jahren in einer Kultur-, Sport- und Tourismusausschusssitzung festgelegt.

 

Beim letzten Lichterfest gab es zwischen der Stadtinformation und einigen Händlern unangebrachte Diskussionen über die Höhe der Standgebühren. Um dies in der Zukunft auszuschließen ist es erforderlich, eine rechtliche Grundlage zur Erhebung von Entgelten

für die Durchführung von Märkten und sonstigen Veranstaltungen auf kommunalen Flächen

zu schaffen.

 

In der Kultur-, Sport- und Tourismusausschusssitzung am 14.04.2022 wurden die Entgelte

vorgestellt und befürwortet. Nach inselweiter Recherche wurden sie noch einmal marktgerecht, am unteren Ender der Skala angepasst.

 

In die vorliegenden Entgelte wurde die zukünftig fällige Mehrwertsteuer jeweils gleich mit eingerechnet.

 

Hinweis: Die Kommunen unterliegen per Gesetzgeber ab 2023 der 19% Mehrwertsteuer Abgabepflicht.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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