Beschlussvorlage - StV-0802/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Usedom beschließt grundsätzlich, mit der Volkssolidarität NORDOST e.V., für eine ca. 7.400 m² große Teilfläche des im Grundbuch von Usedom Blatt 40152 verzeichneten Grundbesitzes in der Gemarkung Usedom, Flur 7, Flurstück 27/1, einen Erbbaurechtsbestellungsvertrag für die Kindertagesstätte (Bauhof) abzuschließen.

Im beigefügten Lageplan ist ebendiese Teilfläche rot umrandet und als TS1 gekennzeichnet.

Zum Zwecke der Bestimmung des Grundstückswertes des mit der KiTa bebauten Grundstückes, muss lt. Kommunalverfassung MV, ein Verkehrswertgutachten erarbeitet werden.

 

Die Stadtvertretung Usedom beschließt grundsätzlich, mit der Volkssolidarität NORDOST e.V., für eine ca. 1.670 m² große Teilfläche des im Grundbuch von Usedom Blatt 928 verzeichneten Grundvermögens in der Gemarkung Usedom, Flur 7, Flurstück 23/6, einen Erbbaurechtsbestellungsvertrag für den Bau und den Betrieb des Hortes abzuschließen.

In dem beigefügten Lageplan ist die vorbezeichnete Teilfläche rot umrandet und als TS1 dargestellt.

Zum Zwecke der Bestimmung des Grundstückswertes des mit dem Hort zu bebauenden Grundstückes, ist die fachliche Stellungnahme des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis VG einzuholen.

 

Die amtliche Vermessung muss zu gegebener erfolgen, damit jeweils ein Erbbaugrundbuch angelegt werden kann.

 

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Sachverhalt

 

Der Neubau des Hortes kann durch die Stadt Usedom finanzielle nicht geleistet werden. Der vorhandene Hort kann die Auflagen für die weitere Betreibung auf Dauer nicht mehr erfüllen. Daher wurden mit der Volkssolidarität Gespräche geführt, ob diese bereit wäre, den Neubau selbst durchzuführen.

 

Seitens der Volkssolidarität wurde signalisiert, dass sie bereit wären den Ersatzneubau in Eigenregie, unter der Voraussetzung, dass entsprechende Fördermittel bewilligt werden und ein entsprechendes Erbbaurecht eigeräumt wird, damit der notwendige Eigentumsnachweis erbracht werden kann, zu errichten. Des Weiteren wurde erklärt, dass sich die Refinanzierung für einen privaten Träger schwierig gestaltet. Daher wurde der Vorschlag unterbreitet, dass zwei Erbbaurechtsverträge (einserseits für den Hort, andererseits für die Kita) als Planungssicherheit abgeschlossen werden. Der entsprechende Förderbedarf wurde bereits durch die Volkssolidarität an den Landkreis V-G gemeldet. Da die Zweckbindungsfrist für die Kindertagesstätte noch bis 2030 läuft, wurde sowohl beim Landkreis V-G als auch beim Landesförderinsitut angefragt, ob eine Teilrückzahlung der Fördermittel bei Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages notwendig wird. Eine entsprechende Antwort liegt noch nicht vor.

 

Kindertagesstätte (Bauhof):

Die Stadt Usedom ist Eigentümer des im Grundbuch von Usedom Blatt 40152 verzeichneten Grundbesitzes in der Gemarkung Usedom, Flur 7, Flurstück 27/1 zur Gesamtgröße von 97.176 m². Eine ca. 7.400 m² große Teilfläche wird für die Kindertagesstätte (Bauhof) in Anspruch genommen. Im beigefügten Lageplan ist ebendiese Teilfläche rot umrandet und als TS1 gekennzeichnet.

Zum Zwecke der Bestimmung des Grundstückswertes des mit der KiTa bebauten Grundstückes, muss lt. Kommunalverfassung MV, ein Verkehrswertgutachten erarbeitet werden.

 

Hort:

Die Stadt Usedom ist Eigentümer des im Grundbuch von Usedom Blatt 928 verzeichneten Grundvermögens in der Gemarkung Usedom, Flur 7, Flurstück 23/6 zur Gesamtgröße von 27.799 m². Eine ca. 1.670 m² große Teilfläche soll für den Bau und den Betrieb des Hortes in Anspruch genommen werden. in dem beigefügten Lageplan ist die vorbezeichnete Teilfläche rot umrandet und als TS1 dargestellt. Zum Zwecke der Bestimmung des Grundstückswertes des mit dem Hort zu bebauenden Grundstückes, ist die fachliche Stellungnahme des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis VG einzuholen.

 

Allgemein:

Die amtliche Vermessung muss erfolgen, damit jeweils ein Erbbaugrundbuch angelegt werden kann.

 

Weil die Zweckbestimmungen und die Vertragsbedingungen unterschiedlich sein werden, sind zwei Erbbaurechtsverträge einzugehen. 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Anlagen

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