Beschlussvorlage - GVKo-0181/16
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Nachtragsvereinbarung zur Kreuzungsvereinbarung mit der UBB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Anne Blume
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Koserow
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Entscheidung
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08.08.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt, die Nachtragsvereinbarung zur Kreuzungsvereinbarung für die Kostenbeteiligung an den Maßnahmen der Bahn mit der UBB abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen: 194.132,18 €Produkt 54100 Sachkonto 096
Für die Maßnahme sind Fördermittel in Höhe von 521.000 € beschieden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow hat in ihrer Sitzung vom 21.05.2013 den Abschluss der Kreuzungsvereinbarung mit der UBB beschlossen. Der Kostenanteil der Gemeinde betrug zu dem Zeitpunkt 662.200 € (602.000 € Baukosten zzgl. 10 % - 60.200 €- Verwaltungskosten).
Der Abschluss der Kreuzungsvereinbarung vom 30.06.2013 erfolgte auf Basis der bis dahin geschätzten Kosten in Höhe von 1,806 Mio. Euro.
Die zu erwartenden Baukosten nach der Ausschreibung der Baumaßnahme betrugen 2,080 Mio. Euro.
Der daraus resultierende erhöhte Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 784.000 € wurde hier bereits zur Fördermittelbeantragung berücksichtigt. Auf der dieser Grundlage erhielt die Gemeinde Koserow einen Zuwendungsbescheid, vom 30.07.2014, über 470.400 € (60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben).
Im Verlauf der Baudurchführung kam es zu nicht geplanten bzw. bis dahin nicht berücksichtigten Kostenerhöhungen im Bereich der Baukosten, der Verwaltungskosten sowie der Kosten zum Grunderwerb. Eine Kostenaufstellung hierzu ist der Anlage beigefügt.
Auf Grundlage der tatsächlichen Kosten soll nun einmalig ein Nachtrag zur Kostenvereinbarung erfolgen.
Von Seiten der Verwaltung wurde ein Erhöhungsantrag für die Fördermittel beim Straßenbauamt Stralsund gestellt. Hier wurde mit Datum vom 12.04.2016 der 1. Änderungsbescheid erstellt. Die bewilligte Zuwendung wurde von 470.400 € auf 521.000 € erhöht.
Gemäß vorliegender Kreuzungsvereinbarung erhöhen sich die kreuzungsbedingten Kosten für die Gemeinde Koserow wie folgt:
Baukosten:von 602.000 € auf 778.483,80 €
Verwaltungskosten: von 60.200 € auf 77.848,38 €
Gesamtkosten:von 662.200 €auf 856.332,18 €
beschiedene Fördermittel:von 470.400 €auf 521.000,00 €
Die anfallenden Mehrkosten in Höhe von 194.132,18 € sind im Haushalt der Gemeinde (2015+2016) bereits berücksichtigt.
Die Nachtragsvereinbarung und die Kostenaufstellung sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Der Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow wird empfohlen, die Nachtragsvereinbarung zur Kreuzungsvereinbarung vom 29.05./03.06.2013 abzuschließen.
Zeplin
Bauamtsleiterin
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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748 kB
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(wie Dokument)
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538,5 kB
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