Beschlussvorlage - StV-0129/15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Usedom beschließt, vorbehaltlich der noch zu genehmigenden Fördermittel einen touristischen Radweg von der Stadt Usedom über Krienke nach Morgenitz bis Mellenthin zu errichten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Anträge auf Fördermittel im Wirtschaftsministerium M-V sowie KoFi-Mittel im Innenministerium zu beantragen.

Ferner wird beschlossen, den Auftrag für die Erarbeitung der Vorplanung (LPh 1-4) an das Büro D. Neuhaus und Partner aus Anklam zu vergeben. Die entsprechenden finanziellen Mittel sind im Haushalt 2016 einzustellen.

Die Kosten sind entsprechend der auf die jeweilige Gemarkung entfallenden Wegstrecke zwischen den Kommunen Usedom, Rankwitz und Mellenthin aufzuteilen. Weiterhin erfordert die Umsetzung dieses Beschlusses gleichlautende Beschlüsse der Gemeinde Rankwitz sowie der Gemeinde Mellenthin.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Bürgermeisterberatung am 16.07.2015 wurde ein mögliches touristisches Radwegeprojekt von Usedom über Krienke bis nach Mellenthin vorgestellt. In der Amtsausschusssitzung am 17.09.2015 wurde dem Vorhaben grundsätzlich zugestimmt, unter dem Vorbehalt, dass die betroffenen Gemeinden einen positiven Beschluss fassen.

Der Streckenverlauf ist dem beigefügten Plan zu entnehmen. Die Gesamtlänge beträgt 12 km, wovon 4,8 km als Weg existieren. Das Investitionsvolumen liegt bei ca. 1.988.612,57 inkl. Kompensation und Baunebenkosten.

 

 

Die Kosten teilen sich wie folgt auf:

 

Gemeinde             ant. Trasse       ant. Kosten       verbl. Eigenanteil

Stadt Usedom2.000 m   614.618,38 €6.146,18 €

Gemeinde Rankwitz4.670 m1.198.932,10 €         11.989,32 €

Gemeinde Mellenthin   515 m   175.062,09 €           1.750,62 €

 

r die Errichtung eines solchen touristischen Radweges sind 90 % Fördermittel aus dem Wirtschaftsministerium avisiert. Der verbleibende Eigenanteil wäre wiederum zu 90 % aus KoFi-Mitteln des Innenministeriums förderfähig. Der aufzubringende Eigenanteil Läge somit bei 1 % (ca. 19.900).

Voraussetzung für die Realisierung wären beide Fördermittelzusagen.

 

 

 

Zeplin

Bauamtsleiterin

 

 

 

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Anlagen

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