Beschlussvorlage - StV-0120/15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Usedom beschließt die 1. Nachtragsaushaltssatzung nebst

Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2015 wie folgt:

 

 

gegenüber

bisher

EUR

erhöht

um

EUR

vermindert

um

EUR

nunmehr

auf

EUR

1.

im Ergebnishaushalt

 

 

 

 

a)

der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

2.580.300

130.500

-4.200

2.706.600

 

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

3.084.200

279.900

-255.300

3.108.800

 

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

-503.900

-149.400

251.100

-402.200

 

 

 

 

 

 

b)

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0

0

0

0

 

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

0

0

0

0

 

der Saldo der außerordentlichen Aufwendungen und Erträge auf

0

0

0

0

 

 

 

 

 

 

c)

das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-503.900

-149.400

251.100

-402.200

 

die Einstellung der Rücklagen auf

0

0

0

0

 

die Entnahmen aus Rücklagen auf

25.300

0

0

25.300

 

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf

-478.600

-149.400

251.100

-376.900

 

 

 

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt

 

 

 

 

a)

die ordentlichen Einzahlungen auf

2.327.800

106.600

-1.500

2.432.900

 

die ordentlichen Auszahlungen auf

2.616.600

251.000

-252.500

2.615.100

 

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-288.800

-144.400

251.000

-182.200

 

 

 

 

 

 

b)

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

0

0

0

 

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

0

0

 

der Saldo aus außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

0

0

0

 

 

 

 

 

 

c)

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

479.900

26.100

-248.500

257.500

 

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

494.100

196.600

 

-160.500

530.200

 

der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-14.200

-170.500

-88.000

-272.700

 

 

 

 

 

 

d)

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

405.200

151.900

0

557.100

 

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

102.200

-163.000

163.000

102.200

 

der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

303.000

314.900

-163.000

454.900

 

festgesetzt.

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne

Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt

 

von bisher 95.000 EUR

 

auf 95.000  EUR

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

wird festgesetzt

 

von bisher 749.700 EUR

 

auf  911.200 EUR

 

§ 5 Hebesätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

 

 

a)       für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A)

 

von bisher 276  v. H.

auf 276  v. H.

 

b)       für die Grundstücke

(Grundsteuer B)

von bisher 350  v. H.

auf 350  v. H.

 

 

 

 

2.

Gewerbesteuer

von bisher 330  v. H.

auf 330  v. H.

 

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt bisher 9,425 Vollzeitäquivalente (VzÄ) und

nunmehr 8,125 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 7 Eigenkapital

 

 

 

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug

8.807.941

EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt

8.240.311

EUR

und zum 31.12. des Haushaltsjahres

7.812.871

EUR

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die 1.Nachtragshaushaltssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan, Bestandteilen und Anlagen wird in der Sitzung der Stadtvertretung  vorgestellt.

 

 

 

Lange

mmerin

 

 

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