Beschlussvorlage - GVUe-1090/22
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschlussfassung über die Kooperation Ostseebad Ückeritz und UsedomRad GmbH, hier Integration Verleihangebot in das System der Kur-/Gästekarte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- René Bergmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ückeritz
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Entscheidung
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24.05.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beschließt, den vorliegenden Kooperationsvertrag zur Integration des Fahrradverleihsystems der UsedomRad GmbH in die Kur-/Gästekarte abzuschließen.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von vorerst 3 Jahren im Rahmen des Pilotprojektes und endet am 31.12.2024. Er verlängert sich um jeweils zwei Jahre, wenn er nicht bis zum 31.10. des Laufzeitendes von einem der beiden Partner gekündigt wird.
Das durch die Gemeinde zu zahlende Entgelt beträgt
in Jahr 1 = 55.000 €
in Jahr 2 = 75.000 €
in Jahr 3 = 85.000 €
jeweils zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer.
Die Finanzierung ist aus dem Haushalt der Gemeinde – Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kurverwaltung - gesichert.
Die Zusammenarbeit im Bereich Marketing zwischen UsedomRad und Gemeinde/Eigenbetrieb Kurverwaltung ist im Rahmen der Entscheidungsgrenzen einzelvertraglich durch den Bürgermeister bzw. den Leiter des Eigenbetriebes ist zu veranlassen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nachdem die Rechtsaufsichtsbehörde mit Mail vom 29.12.2021 eine kritische Betrachtung der bis dahin vorgelegten Vertragsentwürfe übersandt hatte, habe ich Konstrukt jetzt aus meiner Sicht vereinfacht.
Die Regelungen aus dem Entwurf des Partnerschaftsvertrages sind machbar, aber ein Vertrag dafür nicht notwendig. Nähere Erläuterungen s.u.:
- Wenn der EB seinen Mitarbeitern Räder von UsedomRad zur Erfüllung dienstlicher Tätigkeiten in Ückeritz zur Verfügung stellen will, kann er das im Rahmen einer Beauftragung tun. Regelung in einem Partnerschaftsvertrag nicht notwendig.
- Die gemeinsame Bewerbung am Firmensitz der UsedomRad GmbH ist ebenfalls nicht zu beanstanden, läge aber im Entscheidungsrecht des Bürgermeisters, keine vertragliche Regelung notwendig.
- Gegenseitige Implementierung auf den Webseiten in Ordnung, kein Vertrag erforderlich.
- Bewerbung des gemeindeeigenen Campingplatzes auf den Rädern der UsedomRad in bspw. UEM, HGW, neu jetzt auch Burg Stargard ist eine gute Idee, sollte aber ebenfalls in einer gesonderten Beauftragung durch den EB erfolgen.
- Pacht für zusätzliche Stationsflächen der UsedomRad: diese stehen i.d.R. auf Verkehrsflächen, hier einen Bodenrichtwert zu benennen ist schwierig.
Der aktuelle BRW für Bauland in Ückeritz liegt zwischen 225 € und 350 €/m² je nach Lage.
Vom Höchstwert 350 € ausgegangen, 20 % angenommen, Stationsgröße i.d.R. 30 m² und einem angemessenen Pachtzins von 3,5 % entsprechend dem aktuellen Durchführungserlass zu § 56 KV M-V ergibt einen Pachtzins von 73,50 €/Jahr/Station, bei 13 Stationen 955,50 €/Jahr.
- Entgelt Kurkarte-Verleihvorgang:
Ursprünglich angenommen/vorgeschlagen wurde von der UR für das 1. Jahr der Pilotphase ein Betrag von 55.000 € netto. Diesen Betrag hatte ich im letzten Jahr bereits in die Kalkulation der Kurabgabe eingerechnet und festgestellt, dass eine Erhöhung der Kurabgabe zunächst nicht notwendig wäre.
Für 55.000 € können 4583 Verleihvorgänge der UR generiert werden. Eine Überprüfung der Kalkulation rege ich für Ende 2022 an.
Geht man von einer üblichen Steigerung der Nutzungszahlen durch steigende Bekanntheit und Akzeptanz ab dem 2. Jahr von etwa 30 % aus, sollte das Entgelt im Jahr 2 ebenfalls um etwa diesen Prozentsatz steigen. Vorschlag Jahr 2 = 75.000 € netto.
Für das 3. Jahr schlage ich eine Steigerung von 10-15 % vor, dann 85.000 €.
Jahr 2 = 6250 Verleihvorgänge
Jahr 3 = 7083 Verleihvorgänge
85.000 € entsprechen in etwa der Kalkulation von UsedomRad mit 0,22 € pro Übernachtung, hier aber nur die ÜN der Vollzahler mit 386.000!
Die 55.000 ÜN ermäßigte Kurabgabe und Befreiungen sind in dieser Rechnung ausdrücklich unberücksichtigt geblieben, da anderenfalls die Gemeinde diesen Kostenanteil aufbringen müsste!
Erfolg oder Misserfolg dieses Projektes zeigen sich durch das regelmäßige Monitoring der Nutzungszahlen.
Die vorgeschlagene Variante mit einer Laufzeit von 3 Jahren gibt beiden Parteien Sicherheit.
- Notwendige Schnittstellen zahlt jeder Vertragspartner für sein System. Für den EB Kurverwaltung belaufen sich die Kosten der AVS-Schnittstelle auf 15.000 € und können aus dem laufenden Wirtschaftsplan bereitgestellt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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150,2 kB
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