Beschlussvorlage - GVKo-0679/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe: Beauftragung Nachtrag Nr. 13 – Beleuchtungssteuerung Mastleuchten und Glockenturm: Neubau Seebrücke Koserow in Höhe von 4.928,86 € brutto gemäß § 39 III S. 4 KV zu genehmigen

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Nachtrag Nr. 13 beinhaltet die Beleuchtungssteuerung für die Mastleuchten und den Glockenturm auf dem Seebrückenkopf. Die Abschaltung der Beleuchtung ist eine Auflage aus der Baugenehmigung. Die separate Schaltung muss nachgerüstet werden.

Das NT-Angebot beläuft sich auf 4.928,86 € brutto.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten für den Nachtrag werden durch den Wirtschaftsplan der Kurverwaltung Koserow abgedeckt.

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Anlagen

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