Informationsvorlage - StV-0765/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Der Bauausschuss der Stadt Usedom beschließt, im Rahmen der Beteiligung als Nachbargemeinde aufgrund § 4 (2) BauGB als Nachbargemeinde dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. B1-2020 "Einkaufszentrum REM Anklam" Leipziger Allee der Stadt Anklam zuzustimmen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Zuge der Beteiligung nach § 4(2) BauGB (Behörden, TÖBs, e.t.c.) wird auch die Stadt Usedom um ihre Stellungnahme zum vorgelegten Planentwurf gebeten.

 

Aus Sicht der Bauleitplanung bestehen keine Bedenken. Die positive Entwicklung der Stadt Anklam wird wohlwollend betrachtet.

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Anlagen

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