Beschlussvorlage - GVKo-0677/22

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Koserow beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Usedom in der vorliegenden Form.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Regelung des § 8 Abs. 5 Satz1 der Hauptsatzung der Gemeinde Koserow, wonach Wahlbekanntmachungen durch Aushang erfolgen ist mit der gesetzlich bestimmten Form der Bekanntmachung in der für Satzungen der Gemeinden in § 5 Abs. 1 Satz 2 LKWO M-V nicht vereinbar ist. Eine Anpassung ist daher zwingend notwendig, die Wahlbekanntmachungen sind in der für die Satzungen der Gemeinde vorgeschriebenen Form (online unter www.amtusedom-sued.de) zu veröffentlichen.

 

Zur Änderung der Hauptsatzung wird mit der Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung beschlossen.

 

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Anlagen

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