Beschlussvorlage - AAS-0129/22
Grunddaten
- Betreff:
 - 
Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022 des Amtes Usedom-Süd
 
- Status:
 - öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachbereich II (Kämmerei)
 
- Bearbeiter:
 - Jana Lange
 
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA | 
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●
Erledigt
 
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 Amtsausschuss des Amtes Usedom Süd 
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 Entscheidung 
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 26.01.2022 
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Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung:
Der Amtsausschuss des Amtes „Usedom-Süd“ beschließt die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2022 wie folgt:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
1. im Ergebnishaushalt auf
  | Ansatz 2022  | 
einen Gesamtbetrag der Erträge von  | 2.727.800  | 
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von  | 3.217.900  | 
ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von  | -490.100  | 
2. im Finanzhaushalt auf
  | 
  | Ansatz 2022  | 
a)  | einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von  | 2.704.700  | 
  | einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von  | 3.089.800  | 
  | einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von  | -385.100  | 
b)  | einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von  | --  | 
  | einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von  | 11.500  | 
  | einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von  | -11.500  | 
festgesetzt.
*einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 270.400 EUR.
 
§ 5
Amtsumlage
Die Amtsumlage wird auf 15,38 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.
§ 6
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 35,6709 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 7
Weitere Vorschriften
- Auf die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unterhalb der Wertgrenze von 100.000 € kann gem. § 4 Abs.7 GemHVO-Doppik verzichtet werden.
 - Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 1 der Kommunalverfassung ist
 
a) ein entstehender Jahresfehlbetrag / jahresbezogener negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen erheblich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet,
b) die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresfehlbetrages / jahresbezogenen negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen wesentlich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet.
- Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 2 Kommunalverfassung sind nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen / Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der Gesamtauszahlungen übersteigen.
 - Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 1 Kommunalverfassung sind unabweisbare Auszahlungen für Investitionen geringfügig, wenn sie 10 v.H. der Gesamtauszahlungen nicht übersteigen.
 - Im Sinne des § 48 Absatz 3 Nummer 2 Kommunalverfassung gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 1 Vollzeitäquivalente nicht übersteigt.
 
Nachrichtliche Angaben:
  | 31.12.2022  | 
Zum Ergebnishaushalt: Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich  | 25.846,98  | 
Zum Finanzhaushalt: Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich  | 555.871,50  | 
Zum Eigenkapital: Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich  | 0  | 
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich  | 1.079.493,31  | 
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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 1 
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 (wie Dokument) 
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 34,3 MB 
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