Beschlussvorlage - AAS-0127/21
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Genehmigung der Eilentscheidung des Amtsvorstehers zur Übertragung der Ermächtigung zum Abschluss von Energielieferverträgen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Jana Lange
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Usedom Süd
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Entscheidung
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26.01.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nachweis der Dringlichkeit
Die Energielieferanten können ihre Angebote nur kurzzeitig aufrechterhalten, da die Energiepreise auf dem Markt starken und kurzweiligen Schwankungen unterliegen. Angebot und Angebotsannahme/Vertragsabschluss liegen zeitlich so eng beieinander, dass die Zeit für eine Dringlichkeitssitzung des Amtsausschusses nicht ausreicht. Große Ausschreibungsmengen für alle Gemeinden + Amt zusammen erzielen bessere Preise. Da die Gemeindevertretersitzungen aller Gemeinden zu unterschiedlichen Terminen stattfinden, wäre eine Gesamtausschreibung und die Gesamtvergabe durch alle GV und AAS gleichzeitig nicht möglich. Es wird daher dringend empfohlen, diese Aufgabe auf einen Mitarbeiter der Amtsverwaltung zu übertragen.
Da die Preise weiter steigen, muss schnellstens ausgeschrieben und vergeben werden. Die Angebotsbindefrist endet zeitlich vor der nächsten Amtsausschusssitzung.
Um einen Schaden vom Amt abzuwenden, treffe ich als Amtsvorsteher gem. § 138 III KV folgende Eilentscheidung:
Der Kämmerin, Frau Lange, wird die Ermächtigung erteilt, Energielieferverträge für Gas und Strom für das Amt Usedom-Süd abzuschließen. Es sind je Energieart drei Angebote einzuholen. Die Mindestvertragslaufzeit der Verträge soll 3 Jahre betragen mit einer stillschweigenden Verlängerung um immer ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Jahresende gekündigt wird. Die Vergabe hat an die Energielieferanten mit dem jeweils günstigsten Angebot zu erfolgen.
Gleichzeitig stelle ich an den Amtsausschuss den Antrag, meine Eilentscheidung gem. § 138 III KV zu genehmigen.
Komplette Eilentscheidung siehe Anlage
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Es werden günstigere Energiepreise erzielt. Das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren bzw. die Vertragsabwicklung werden effizienter und wirtschaftlicher für das Amt und die Amtsverwaltung. Alternativ könnte ein Ingenieurbüro o. ä. mit dem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren beauftragt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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68,4 kB
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