Informationsvorlage - GVKw-0254/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Friedhof Korswandt

 

Sterbefälle in den letzten Jahren

 

Jahr Anzahl Sterbefälle

 

2021 bis 29.11.20210

 

20200

 

20192

 

20180

 

20170

 

20162

 

20151

 

 

Aufgrund der Sterbefälle in der Vergangenheit ist eine Notwendigkeit der Errichtung einer anonymen Grabanlage nicht gegeben. In den vergangenen Jahren sind auch keine Nachfragen durch die Bürger diesbezüglich an die Friedhofsverwaltung herangetragen worden. Die Beisetzungen finden ausschließlich auf Wahlgräbern (Familiengrabstätten) statt.

 

Bei einer anonymen Grabanlage muss die Pflege durch die Gemeinde Korswandt erfolgen. Die Pflege durch die Angehörigen findet nicht statt. Es würden der Gemeinde zusätzliche Kosten entstehen. In anderen Gemeinden z.B. Stadt Usedom wird die Pflege des anonymen Urnenfeldes durch den städtischen Bauhof vorgenommen.

 

Eine Urneneinzelstelle auf dem Friedhof der Gemeinde Korswandt würde den Angehörigen laut der aktuell gültigen Satzung 200,00 €r 20 Jahre/Ruhezeit kosten. Auf dieser können bis zu 4 Urnen beigesetzt werden.

 

Bei einer anonymen Urneneinzelstelle würden für die Angehörigen zusätzlich Kosten für die Pflege des Grabes anfallen.

 

Bsp. Friedhof Zempin Grabnutzungsentgelt r 20 Jahre zuzüglich 210€ Pflegekosten für 20 Jahre

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