Beschlussvorlage - GVMe-0282/21
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Morgenitz der Gemeinde Mellenthin in der Fassung 05-2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Steve Zander
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Gemeindevertretung Mellenthin
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Entscheidung
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29.11.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung:
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Morgenitz der Gemeinde Mellenthin umfasst die nachfolgend aufgeführten Flächen:
Gemarkung Morgenitz
Flurstücke 21/1, 21/3, 25/1, 25/5 und teilweise das Flurstück 20/1
Fläche ca. 0,3 ha
Das Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand. Es wird nördlich durch Wohnbebauung, östlich durch eine Waldfläche und im Süden durch eine landwirtschaftlich genutzte Fläche begrenzt. Im Westen wurde ein Teilstück der Kreisstraße VG 35 in den Geltungsbereich einbezogen und schließt mit diesem dort ab.
Geltungsbereich der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Morgenitz der Gemeinde Mellenthin (rot gekennzeichnet)
Anlass der Planung und Sachverhalt
Zu diesem Zwecke soll eine landwirtschaftlich genutzte Außenbereichsfläche in die im Zusammenhang bebaute Ortslage gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB einbezogen werden, um die planungsrechtliche Voraussetzung für eine Wohnbaufläche zu schaffen.
Im Süden der Ortslage erfolgt als Erschließungsstraße eine teilweise Aufnahme der Flurstücke 21/1, 21/3, 25/1 und 25/5 in den Innenbereich und teilweise das Flurstück 20/1 als Ergänzungsfläche, um die Bebauung eines Wohnhauses in 1. Reihe zurückgesetzt von der Kreisstraße K35 zu ermöglichen.
Die Ergänzungsfläche befindet sich im Landschaftsschutzgebiet LSG 82 „Insel Usedom mit Festlandgürtel“. Dieses erfordert eine Ausnahme vom Bauverbot im Landschaftsschutzgebiet durch die zuständige Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald.
Billigung des Entwurfes
Der Entwurf der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Morgenitz der Gemeinde Mellenthin wird in der vorliegenden Fassung von 05-2021 gebilligt.
Billigung der Auslegung
Der Entwurf der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Ergänzungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Morgenitz der Gemeinde Mellenthin in der Fassung 05-2021 ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen.
Kostenübernahme
Alle im Zusammenhang mit der Planung stehenden kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen.
Bekanntmachung
Der Beschluss ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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795,1 kB
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