Beschlussvorlage - GVZe-0334/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zempin fasst den Beschluss über den Abschluss eines öffentlichen-rechtlichen Vertrages zur Übertragung des Eigentums an der Abwasserentsorgungsanlage in Zempin, Hauptstraße.

Die Vereinbarung ist Anlage des Beschlusses.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme der Gemeinde Zempin zur Erneuerung des Gehweges an der Hauptstraße (B 111) beabsichtigt der Zweckverband erstmalig die Verlegung und Verbindung einer leitungsgebundenen Abwasserentsorgungsanlage an die von der Gemeinde hergestellte und in Betrieb befindliche Abwasserentsorgungsleitung. In diesem Zusammenhang bietet die Gemeinde an, dem Zweckverband unentgeltlich die auf den Grundstücken Gemarkung Zempin Flur 1 Flurstücke 727, 724/1, 723/1, 720/1, 716/1, 712/1 und Flurstücke 707/1, 710/7 (Straße) sowie 710/1 (Gehweg) vorhandenen Abwasseranlage zu übergeben.

Das betrifft im Einzelnen:

  1. Abwasserentsorgungsleitung (siehe Lageplan)
  2. Grundstücksanschlüsse Abwasser

 

Die Gemeinde Zempin verpflichtet sich zur Ausführung folgender Leistungen:

  1. Beauftragung zur Einmessung des Anlagebestandes und Erstellung eines Bestandsplanes (Angaben in Höhe, Lage, Durchmesser, Material)
  2. Übergabe einer Kostenaufstellung getrennt nach Hauptleitung und Grundstücksanschluss

 

Die Gemeinde verpflichtet sich zur unentgeltlichen Bestellung beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten (Leitungsrechte) zu Gunsten des ZV für die Abwasserentsorgungsleitung und Abwassergrundstücksanschlüssen bis 2 m vor und hinter der Abwasserentsorgungsleitungr alle betroffenen Grundstücke (siehe Anlage), ausgenommen für die öffentliche gewidmeten Flächen.

 

Der ZV stellt für jeden Grundstücksanschluss eine Absperrarmatur zur Verfügung. Die Kosten dafür trägt der Grundstückseigentümer, die Abrechnung erfolgt nach Aufwand.

Die Gemeinde Zempin verpflichtet sich, die betroffenen Grundstückseigentümer, vor Übertragung der Anlagen, darüber zu informieren und eine schriftliche Zustimmung einzuholen.

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Anlagen

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