Beschlussvorlage - GVBe-0414/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz beschließt gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz M-V vom 13. Januar 1993, den Heidbergweg in Benz OT Neppermin, Flur 3, Flurstück 97 in der Gemarkung Neppermin von bisher „Heidbergweg“ in „Zur Taubenschlaganlage“ oder „Zum Taubenschlag“ umzubenennen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Es liegt der Antrag von Herrn Mirko Jäger, wohnhaft in 17348 Woldegk, Gotteskamp 15, vom 07.07.2021 vor, den Heidbergweg zukünftig „Zur Taubenschlaganlage“ oder „Zum Taubenschlag“ zu benennen.

Herr Mirko Jäger hat am 05.07.2021 die Zuteilung „Heidbergweg 1“ erhalten (siehe Anlage).

 

Gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz M-V, ist die Gemeinde Benz berechtig, Straßen zu benennen und Hausnummern zu vergeben.

Eindeutige Adressen sind hauptsächlich von erheblicher Bedeutung für die Institutionen die Polizei, Rettungsdienste und den Brand- und Katastrophenschutz.

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Anlagen

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