Beschlussvorlage - GVGa-0151/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Garz beschließt: Der Kämmerin, Frau Lange, wird die Ermächtigung erteilt, Energielieferverträge für Gas und Strom für die Gemeinde abzuschließen. Es sind je Energieart drei Angebote einzuholen. Die Mindestvertragslaufzeit der Verträge soll 3 Jahre betragen mit einer stillschweigenden Verlängerung um immer ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Jahresende gekündigt wird. Die Vergabe hat an die Energielieferanten mit dem jeweils günstigsten Angebot zu erfolgen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Firma Energie Vorpommern GmbH beliefert die Gemeindeverbrauchsstellen mit Gas und Strom. Zum 31.12.2021 hat die Energie Vorpommern GmbH die Verträge gekündigt, da die Einkaufspreise für Gas und Strom am Markt enorm gestiegen sind und das Unternehmen die günstigen Vertragspreise nicht halten kann. Die Leistungen sind neu auszuschreiben. Die Energielieferanten können ihre Angebote nur kurzzeitig aufrechterhalten, da die Energiepreise auf dem Markt starken und kurzweiligen Schwankungen unterliegen. Angebot und Angebotsannahme/Vertragsabschluss liegen zeitlich eng beieinander. Große Ausschreibungsmengen für alle Gemeinden zusammen erzielen bessere Preise. Da die Gemeindevertretersitzungen aller Gemeinden zu unterschiedlichen Terminen stattfinden, wäre eine Gesamtausschreibung und die Gesamtvergabe durch alle GV gleichzeitig nicht möglich. Es wird daher dringend empfohlen, diese Aufgabe auf einen Mitarbeiter der Amtsverwaltung zu übertragen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es werden günstigere Energiepreise erzielt. Das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren bzw. die Vertragsabwicklung werden effizienter und wirtschaftlicher für die Gemeinde und die Amtsverwaltung. Alternativ könnte ein Ingenieurbüro o. ä. mit dem Ausschreibungs- und Vergabeverfahren beauftragt werden.

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