Beschlussvorlage - GVUe-0998/21
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Nachbesetzung des Umlegungsausschusses für die Durchführung des Umlegungsverfahrens U 1 "Ückeritz B-Plan Nr. 13"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- René Bergmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Ückeritz
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Entscheidung
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28.09.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt:
- Als Mitglieder des Umlegungsausschusses und deren Stellvertreter werden gemäß § 3 UmlALVO – M-V durch Einzelwahl hiermit folgende Personen bestimmt und für die Dauer des Umlegungsverfahrens U1 „Ückeritz B-Plan Nr.13“ eingesetzt:
Einzeln werden als Umlegungsausschussmitglieder bestellt:
| Ja - | Nein-Stimmen | Enthaltung |
1.1. Umlegungsausschussvorsitzender Herr Jan Garbers
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1.2. Stellvertretende Umlegungsausschussmitglieder
| Ja - | Nein-Stimmen | Stimm-Enthaltung |
1.2.1. als stellv. Umlegungsausschussvorsitzende Frau Kerstin Siwek -ÖbVI |
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1.2.2. als stellv. sachkundiges Mitglied für Rechtsfragen |
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2 Im Weiteren fordert die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz den Umlegungsausschuss und die Umlegungsstelle auf, in Umsetzung der am 10.06.2021 vor dem Landgericht Stralsund, Baulandkammer, getroffenen Absprachen, die 5 fertigen Baugrundstücke östlich der Erschließungsstraße im B-Plangebiet Mühlenstraße in Ückeritz aus dem Umlegungsverfahren zu entlassen und das Umlegungsgebiet entsprechend auf die bis dato nicht gebildeten 2 Baugrundstücke westlich der Erschließungsstraße zu verkleinern.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch Rücktritt von 3 Fachmitgliedern des bestehenden Umlegungsausschusses soll mit der Nachbesetzung der vakanten Stellen die Handlungsfähigkeit des Umlegungsausschusses wiederhergestellt werden. Damit kann dann das Umlegungsverfahren weitergeführt werden
Für den Umlegungsvorsitz konnte mit Herrn Garbers, Dezernatsleiter Flurneuordnung und Vermessung beim StALU Vorpommern ein Fachmann gewonnen werden, der über große Erfahrungen in Bodenordnungsverfahren verfügt.
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 08.07.2021 empfohlen, die Nachbesetzung des Umlegungsausschusses in der nächsten Gemeindevertretersitzung zu beschließen.
Im Ergebnis der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht am 10.06.2021 soll das Umlegungsgebiet derart verkleinert werden, dass die 5 „fertigen“ baureifen Grundstücke aus dem Umlegungsgebiet entlassen werden und das Umlegungsverfahren nur noch die 2 bis dato nicht gebildeten Baugrundstücke zum Inhalt hat. So könne das Verfahren zügig durchgeführt und zeitnah abgeschlossen werden.
