Beschlussvorlage - GVUe-0998/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt:

 

  1.                Als Mitglieder des Umlegungsausschusses und deren Stellvertreter werden gemäß § 3 UmlALVO  M-V durch Einzelwahl hiermit folgende Personen bestimmt und für die Dauer des Umlegungsverfahrens U1 „Ückeritz B-Plan Nr.13“ eingesetzt:

Einzeln werden als Umlegungsausschussmitglieder bestellt:

 

 

Ja -
Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltung

1.1. Umlegungsausschussvorsitzender

Herr Jan Garbers

 

 

______

 

______

 

______

 

1.2. Stellvertretende Umlegungsausschussmitglieder

 

Ja -
Stimmen

Nein-Stimmen

Stimm-Enthaltung

1.2.1. als stellv. Umlegungsausschussvorsitzende

Frau Kerstin Siwek -ÖbVI
 

 

______

 

______

 

______

1.2.2. als stellv. sachkundiges Mitglied für Rechtsfragen

Herr Struck RA

 

______

 

______

 

______

 

 

2 Im Weiteren fordert die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz den Umlegungsausschuss und die Umlegungsstelle auf, in Umsetzung der am 10.06.2021 vor dem Landgericht Stralsund, Baulandkammer, getroffenen Absprachen, die 5 fertigen Baugrundstücke östlich der Erschließungsstraße im B-Plangebiet Mühlenstraße in Ückeritz aus dem Umlegungsverfahren zu entlassen und das Umlegungsgebiet entsprechend auf die bis dato nicht gebildeten 2 Baugrundstücke westlich der Erschließungsstraße zu verkleinern.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Durch Rücktritt von 3 Fachmitgliedern des bestehenden Umlegungsausschusses soll mit der Nachbesetzung der vakanten Stellen die Handlungsfähigkeit des Umlegungsausschusses wiederhergestellt werden. Damit kann dann das Umlegungsverfahren weitergeführt werden

r den Umlegungsvorsitz konnte mit Herrn Garbers, Dezernatsleiter Flurneuordnung und Vermessung beim StALU Vorpommern ein Fachmann gewonnen werden, der über große Erfahrungen in Bodenordnungsverfahren verfügt.

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 08.07.2021 empfohlen, die Nachbesetzung des Umlegungsausschusses in der nächsten Gemeindevertretersitzung zu beschließen.

Im Ergebnis der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht am 10.06.2021 soll das Umlegungsgebiet derart verkleinert werden, dass die 5 „fertigen“ baureifen Grundstücke aus dem Umlegungsgebiet entlassen werden und das Umlegungsverfahren nur noch die 2 bis dato nicht gebildeten Baugrundstücke zum Inhalt hat. So könne das Verfahren zügig durchgeführt und zeitnah abgeschlossen werden.

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