Informationsvorlage - GVUe-0967/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Die Kurverwaltung möchte den Berichtspflichten nach §9 Eigenbetriebssatzung möglichst gut nachkommen. Leider gibt, dass laufende Geschäft und die Arbeitsabläufe eine noch schnellere Informationsweitergabe nur sehr schwer wieder. Die große Anzahl an zusätzlichen Vorgängen, zu dem schon sehr umfänglichen laufenden Geschäft gibt die derzeitige Personalsituation im Eigenbetrieb leider nicht her.

 

Eine Verschlechterung der wesentliche Haushaltslage oder eine Gefährdung der Liquidität des Eigenbetriebs ist mit der rechtzeitigen Öffnung des Tourismus derzeit nicht zu erwarten. Die Mindererträge in der beigefügten BWA sind zu großen Teilen durch die noch nicht gestellten Rechnungen der Dauercamper zu erklären, da wir den Arbeitsaufwand einer möglichen Rückabwicklung durch nicht genaue Öffnungen durch die Landesregierung vermeiden wollten. Weiter sind die fehlenden Einnahmen zu Ostern, Pfingsten und die unglückliche Schließung des Tourismus bis zum 14.06.21 und kurzfristige Änderung mit der Öffnung zum 4.06.21 einen möglichen Minderbetrag in den Umsätzen. Durch keine Einschränkung wie 2020 mit 60% Auslastung, werden diese Mindererträge möglicherweise wieder ausgeglichen. Nachfolgend die Stellungnahme der Buchhaltung zur möglichen Übersendung der BWA.

 

Stellungnahme Buchhaltung KV Ückeritz:

 

Guten Morgen Herr Schulz,

durch die mtl. Abgabe der Umsatzsteuer Vorauszahlung/ Voranmeldung mit Dauerfristverlängerung lt. §18 Abs. 6 UStG (Verlängerung um 1 Monat) können wir die BWA des Vormonats nicht wie vom BA gewünscht zum 15. jeden Monats liefern.

 

Ich gebe am 10.06.21 die USt-VA für den Monat April ab. Am 15.06.21 werde ich demzufolge den Monatsabschluss für April in Form einer BWA liefern können.

 

 

Mit freundlichen Grüßen / Best regards,

Michèle Funk

Bilanzbuchhalterin

Tel.: 038375 25214

Fax: 038375 25218

kv.buchhaltung@ueckeritz.de

 

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