Beschlussvorlage - GVZi-0186/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes auf dem Grundstück der Flughafen Heringsdorf GmbH, Am Flughafen 1 in Zirchow
Hier: Bebauungsplan Nr. 3 "Gewerbegebiet am Flughafen" der Gemeinde Zirchow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Steve Zander
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Zirchow
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Entscheidung
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07.07.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung:
1.
Für das im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Gebiet der
Gemarkung Kutzow
Flur 1
Flurstück 216/15 (teilweise)
Flächeca. 5.000 m²
GemarkungKutzow
Flur3
Flurstück1/20 (teilweise)
Flächeca. 7.000 m²
Beschließt die Gemeinde Zirchow die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet am Flughafen“ der Gemeinde Zirchow.
Das Plangebiet befindet sich auf dem Gelände des örtlichen Flughafens. Die Gewerbefläche soll in der Bauflucht des Terminalgebäudes, östlich davon entstehen. Südlich grenzt direkt der Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Zirchow an.
2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Festsetzung eines Gewerbegebietes zur Ansiedelung stiller Industrie mit Zugang zur Land- und Luftseite auf der Fläche.
3. Sachdarstellung
Der Eigenbetrieb Flughafen Heringsdorf GmbH des Landkreises Vorpommern-Greifswald möchte Dritten kreiseigene Flächen zur Verfügung stellen, um dort bauliche Anlagen für Betriebsstätten und Bürogebäude zu errichten. Alle baulichen Maßnahmen sollen mit einer maximalen Höhe von 8,00 m und unter Berücksichtigung des Bundesimmissionsschutzgesetzes umgesetzt werden.
Die verkehrliche Erschließung wird über die direkt angrenzende Kreisstraße K 43 organisiert.
4. Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Zirchow wiest den Planbereich derzeit als Flughafenfläche aus. Dies ist im parallel beantragten Verfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes zu ändern und entsprechend als Gewerbegebiet (Ge) auszuweisen.
5. Kostenübernahme
Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung anfallenden Kosten sind durch den Vorhabenträger, Landkreis Vorpommern-Greifswald, Feldstraße 85 in 17438 Greifswald, zu übernehmen.
6. Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
7.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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218,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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5,9 MB
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