Beschlussvorlage - GVGa-0147/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Garz i.V.m. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Solarpark auf dem Gelände des Flughafens Heringsdorf" der Gemeinde Garz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Steve Zander
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Garz
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Entscheidung
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06.07.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung:
1.
Für das im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Gebiet der
Gemarkung Garz
Flur 7
Flurstück 3/20
Teilfläche 1ca. 8 ha
Teilfläche 2ca. 8,5 ha
beschließt die Gemeinde Garz die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Garz.
Das Plangebiet befindet sich auf dem Gelände des Flughafens Heringsdorf. Nördlich grenzt die Ortslage Garz an. Südlich schließt direkt der Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Garz an.
2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in zwei Teilflächen auf dem Gelände des Flughafens Heringsdorf.
3. Sachdarstellung
Der Eigenbetrieb Flughafen Heringsdorf GmbH des Landkreises Vorpommern-Greifswald möchte Dritten kreiseigene Flächen zur Verfügung stellen, um dort eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Höhe von ca. 2,50 m zu errichten. Die Realisierung setzt die Schaffung von Baurecht, sowie die Einhaltung naturschutzrechtlicher Anforderungen voraus.
Um dieses Planungsziel zu erreichen wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Solarpark auf dem Gelände des Flughafens Heringsdorf" der Gemeinde Garz auf selbigen Flächen beantragt. Da der aktuell rechtsgültige Flächennutzungsplan der Gemeinde Garz die zu überplanende Fläche als Flughafenfläche ausweist, ist dies im Rahmen des angestrebten Verfahrens zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Garz entsprechend anzupassen und als Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit besonderer Zweckbestimmung Soplarpark zu ändern.
4. Kostenübernahme
Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung anfallenden Kosten sind durch den Vorhabenträger, Landkreis Vorpommern-Greifswald, Feldstraße 85 in 17438 Greifswald, zu übernehmen.
5. Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
6.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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216,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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6,6 MB
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