Informationsvorlage - GVUe-0956/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Antrag gem. § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den

Betriebsausschuss der Gemeinde Ostseebad Ückeritz

 

Antragsteller:

Sebastian Brose

 

Thema: Information und Übermittlung der Betriebswirtschaftlichen Auswertung

 

Sachverhalt: Die Verpflichtungen der Betriebsleitung sind in § 9 der Eigenbetriebssatzung klar geregelt, jedoch folgen Informationen gegenüber dem Ausschuss ausschließlich nach Antrag bzw. Aufforderung. Die schriftlichen Informationen, welche im §9(4) festgelegt sind, fehlen bis Dato gänzlich bzw. wurden nur durch Tagesordnungspunkte oder Anträge übermittelt. Weiter fehlten z.B. sämtliche Informationen zur Planung des Testzentrums gegenüber den Gemeindevertretern und Ausschussmitgliedern. Aus den genannten Gründen sollte der Betriebsausschuss den Arbeitsauftrag erteilen, dass die Betriebsleitung die jeweilige aktuelle BWA mit allen aktuellen Informationen zum laufenden Betrieb monatliche an die Gemeindevertreter und Ausschussmitglieder schriftlich in elektronischer Form übermitteln muss.

 

Begründung: Der Antrag soll die dauerhafte Information der Gemeindevertreter und Ausschussmitglieder sicherstellen, sowie die transparente Kommunalpolitik.

 

Beschlussempfehlung: Der Betriebsausschuss beschließt, die monatliche Übermittlung der BWA aus dem vorherigen Monat inklusive aller aktuellen Informationen zum laufenden Geschäft bis zum 15. jeden Monats durch die Betriebsleitung.

 

 

Ückeritz den 03.06.2021

Sebastian Brose

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