Beschlussvorlage - GVUe-0932/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt, eine Teilfläche „An den Kreischen“ Flur 2, Flurstücke 420/73 als öffentliche Verkehrsfläche gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes von M-V zu widmen.

Die Teilfläche ist im Lageplan, die Bestandteil des Beschlusses ist, farblich dargestellt.

Der unbefestigte Weg hinter dem Aufbauweg, als Teilfläche aus dem Flst. 420/73, wurde nie öffentlich gewidmet. Die damalige Widmungsverfügung (Bekanntmachung vom 08.04.2003) welche die Straße „An den Kreischen“ benannte, bezog sich auf eine Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1, konkret benannt durch das Flst. 420/73, Flur 2. Das Wegestück hinter dem Aufbauweg befand sich zum Zeitpunkt der Widmung nicht im Geltungsbereich des genannten B-Planes.

Es handelt sich bei der Klassifizierung um eine Anliegerstraße.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Ückeritz wird erst durch die Widmung Träger der Straßenbaulast.

Der neue Eigentümer des Grundstückes Aufbauweg 4, hat sich mit einem Planungskonzept an die Gemeinde und das Amt Usedom Süd gewandt. Es ist vorgesehen das Grundstück mit 4 Ferienhäusern zu bebauen. Die Erschließung soll jeweils über den Aufbauweg und den dahinter liegenden Weg (An den Kreischen) erfolgen.

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Anlagen

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