Informationsvorlage - GVUe-0944/21

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Antrag gem. §4 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Gemeinde Ostseebad

Ückeritz

 

Beratungsgegenstand für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung

 

Antragsteller: Gemeindevertreter Marco Biedenweg

 

Titel: Beratung zur weiteren Arbeitsweise der Gemeindevertretung

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beschließt, den von der Verwaltung vorgelegten Sitzungskalender für das Kalenderjahr 2021 für verbindlich zu erklären.

 

Der Bürgermeister hat die Sitzungen entsprechend ordnungsgemäß zu laden. Absagen oder Verschiebungen bedürfen der Zustimmung seiner beiden Stellvertreter oder sind in der vorhergehenden Sitzung der Gemeindevertretung abzustimmen.

 

Begründung:

Aufgabe des Bürgermeisters ist nach § 29 Abs. 1 und 2 KV M-V unter anderem die Einberufung von Gemeindevertretersitzungen, wenn es die Geschäftslage erfordert. Im Zeitraum von Ende Oktober 2020 bis Ende April 2020 hat sich der Bürgermeister dieser Aufgabe verwehrt. Auch die Anträge von Gemeindevertretern, die eine unverzügliche Einladung zur Folge gehabt hätten wurden negiert und hrten erst zum 27.04.2021 zur Durchführung einer Hybridsitzung.

 

Die ständige Missachtung der Gemeindevertretung und unterbleibende Informationen, insbesondere mit einem großen touristischen Eigenbetrieb in der Corona-Pandemie, führten zu einer überfüllten Tagesordnung und wenig produktiven Ergebnissen. Daher scheint es vor dem Hintergrund anstehender Aufgaben und auch in Anbetracht der noch offenen Beratungspunkte mehr als geboten, den vorgelegten und in der Vergangenheit bewährten Sitzungskalender einzuhalten.

 

Die Anträge der Gemeindevertreter auf gemeinsame Beratung vom 13.01.2021, vom 13.03.2021 und vom 30.05.2021 sind diesem Antrag beigefügt.

 

 

Ückeritz, den 30.05.2021

 

 

 

Marco Biedenweg

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Anlagen

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