Beschlussvorlage - GVBe-0379/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses Nr. 0059/08 vom 18.09.2008 über die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Benz i. V. m. der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Solarpark PV 1 - Neppermin"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Viola Pfitzmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Benz
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Entscheidung
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29.04.2021
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20.05.2021
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Geplant
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Bauausschuss Benz
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung:
1.
Für das im beiliegenden Luftbild rot schraffiert gekennzeichnete Gebiet der
Gemarkung Neppermin
Flur 1
Flurstücke 406, 407/1 und 408, alle teilweise
Größeca. 4 ha
Neue Bezeichnung nach Bodenordnungsverfahren
Gemarkung Neppermin
Flur3
Flurstück200
beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz, den Beschluss Nr. 0059/08 vom 18.09.2008, über die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Benz i. V. m. der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Solarpark PV 1 – Neppermin“ aufzuheben.
Das Plangebiet befinden sich auf dem Gelände der ehemaligen Deponie Neppermin, rechtsseitig der B 111 in Richtung Neppermin, hinter dem Kunsthaus und ist mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 13 der Gemeinde Benz identisch
Begründung für die Aufhebung
Die Firma tnp Mitteldeutsche Projektentwicklung GmbH beabsichtigte 2008 auf dem Gelände der ehemaligen Deponie Neppermin und in der näheren Umgebung, eine Photovoltaik Freiflächenanlage zur Gewinnung von erneuerbarer elektrischer Energie und der Einspeisung in das öffentliche Stromnetz zu errichten. Parallel zur damals geplanten Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Solarpark PV 1 – Neppermin“ der Gemeinde Benz sollte auch der Flächennutzungsplan mit der 4. Änderung aufgestellt werden
Durch Änderung der planungsrechtlichen Grundlagen war die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht mehr erforderlich, das Bauvorhaben wurde im Rahmen der Plangenehmigung gemäß § 35 Abs. 3 Nr. 2 KrW-/AbfG geprüft und genehmigt.
Der Beschluss Nr. 0059/08 vom 18.09.2008 über die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Benz i.V.m. der Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 13 „Solarpark PV1 – Neppermin“ auf der Deponie, der Gemeinde Benz kann somit aufgehoben werden.
2.
Der Aufhebungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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434,8 kB
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