Beschlussvorlage - GVBe-0376/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

1.

Für das im beiliegenden Luftbild rot schraffiert gekennzeichnete Gebiet der

 

Gemarkung Neppermin

Flur 1

Flurstücke 396/1, 397/2, 397/3, 398/1, 398/2, 402/1, 403/1, 404/1 und 406

Größeca. 7 ha

 

Neue Bezeichnung nach dem Bodenordnungsverfahren:

Gemarkung Neppermin

Flur3

Flurstückeneu Flurstücke 197 teilw., 198 teilw., 199, 201 teilw. und 202 teilw.

 

beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz, den Beschluss Nr. 0060/08 vom 18.09.2008, über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Erlebnispark mit Ausstellungen“ der Gemeinde Benz aufzuheben.

 

Die Grundstücke befinden sich auf dem Gelände der ehemaligen Deponie Neppermin, zwischen der B 111 und dem jetzigen Solarpark.

 

Begründung für die Aufhebung:

Die damalige Firma Inno Art GmbH (Gemeinnützige Fördergesellschaft für Innovation-, Kunst- und Kultur mbH) beabsichtigte, vor dem Gelände vor der ehemaligen Deponie Neppermin und in der näheren Umgebung, unter Einbeziehung des bestehenden und damals unter dem Namen „Red House“ bekannten ehemaligen Verwaltungsgebäudes des Landkreises, eine Erlebnisgastronomie mit Innovationsausstellungen und eine Disc-Golfparkanlage zu errichten. Dieses Vorhaben wurde in dem geplanten Umfang nicht realisiert, jedoch fand sich eine Vorhabenträgerin, die in einem kleineren Rahmen und unter Nutzung der vorhandenen Gegebenheiten eine Erlebnisgastronomie und Kunstausstellungen realisiert hat. Das Vorhaben wurde planungsrechtlich geprüft mit dem Ergebnis, dass es baurechtlich aufgrund § 35 (2) BauGB zulässig und die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht erforderlich ist.

Somit kann der Aufstellungsbeschluss Nr. 0060/08 vom 18.09.2008 aufgehoben werden.

 

2.

Der Aufhebungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

 

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Anlagen

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