Beschlussvorlage - GVBe-0380/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Entwurf und die Auslegung der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Balm für eine Teilfläche aus Flurstück 349, Flur 4, Gemarkung Balm
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Steve Zander
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Benz
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Entscheidung
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29.04.2021
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20.05.2021
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Geplant
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Bauausschuss Benz
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung:
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Balm befindet sich am südlichen Ortsrand des Ortsteils Balm. Das Ergänzungsgebiet wird gärtnerisch genutzt.
Das Plangebiet wird im Norden und Osten durch Wohnbebauung, im Süden durch Nebengebäude und im Westen durch die zum Ergänzungsgebiet gehörenden Gartenflächen begrenzt.
Der Geltungsbereich der Satzungsergänzung umfasst eine Teilfläche des Flurstückes349 teilweise in der Flur 4 der Gemarkung Balm mit einer Fläche von rd. 580 m².
1.Billigung des Entwurfes
Der Entwurf der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Balm mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung von 02-2021 gebilligt.
Mit der Aufstellung der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Balm werden die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit von untergeordneten Nebenanlagen geschaffen, die der Hauptnutzung dienen.
2.Billigung der Offenlegung und
der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Der Entwurf der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Balm mit Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und Entwurf der Begründung in der Fassung von 02-2021 ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die von der Planung betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden von der Auslegung zu benachrichtigen.
3.Flächennutzungsplan
Die Gemeinde Benz verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan i.d.F. der 2., 3., 6., 7. und 8. Änderung.
Der Geltungsbereich der 2. Ergänzung der Klarstellungssatzung mit Abrundungen und Erweiterungen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Balm ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Benz als Fläche für die Landwirtschaft gemäß § 5 (2) 9 a BauGB ausgewiesen.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Benz ist im Zusammenhang mit der nächsten Änderung an die mit dieser 2. Ergänzung stehenden planungsrechtlichen Zielsetzungen anzupassen.
4.Belange des Natur- und Umweltschutzes
Vorhaben, die die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeits-prüfung nach sich ziehen, sind nicht geplant. Ein Umweltbericht gemäß § 2 ff. BauGB ist daher nicht erforderlich.
Durch die Planergänzung können keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (z. B. FFH- Gebiete) und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes begründet werden.
5.
Der Beschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5 MB
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2
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(wie Dokument)
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765 kB
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