Beschlussvorlage - GVKo-0577/21

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt, das Amt Usedom-Süd zu beauftragen, die Kosten für das Impfzentrum in den Veranstaltungsräumen der Kurverwaltung dem Land bzw. dem Landkreis in Rechnung zu stellen.  

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Eine Außenstelle des Impfzentrums des Landkreises Vorpommern-Greifswald befindet sich seit 19.04.2021 in den Räumen der Kurverwaltung Koserow. Es ist täglich von 09 bis 18 Uhr geöffnet. Auflaufende Kosten setzen sich zusammen aus: Raummiete und Nebenkosten, tägliche Reinigung der Veranstaltungsräume, Kopierservice, Stellung Arbeitsmaterialien (Kugelschreiber etc.) sowie täglich 2 Personen Einlassmanagement. Der Einlass wird über eine Kooperation der 4 Usedomer Bernsteinbäder sowie des Amtes im Wechsel sichergestellt. Die Dauer für das Impfzentrum beläuft sich wahrscheinlich auf bis 12 Wochen.

 

Das Amt Usedom-Süd wird beauftragt zu prüfen, ob die Kosten für das Impfzentrum erstattungsfähig sind und soll diese dann bei dem entsprechenden Kostenträger in Rechnung stellen.

 

Der Betriebsausschuss hat auf seiner Sitzung am 27.04.2021 dieses Vorgehen empfohlen.

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