Beschlussvorlage - GVUe-0851/20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beschließt die 2. Änderung der Eigenbetriebssatzung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz in vorliegender Form.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Satzung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz für den Eigenbetrieb „Kurverwaltung Gemeinde Ostseebad Ückeritz wird geändert.

 

  • Das Stammkapital in § 3 ist anzupassen, da hier die falsche Summe (Stammkapital inkl. Sonderposten und Rückstellungen) ausgewiesen ist. Das Stammkapital beträgt lediglich 1.227.100,51 € per 01.01.2016.

 

  • In § 7 Abs. 2 werden die Wertgrenzen, innerhalb derer der Betriebsausschuss Entscheidungen trifft, angepasst:

 

 

1.

Vertragsabschlüsse für einmalige Leistungen

2.500 € bis 20.000 €

2.

Vertragsabschlüsse für wiederkehrende Leistungen

500 € bis 1.500 €

3.

Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

1.000 € bis 5.000 € je Ausgabefall

4.

Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

800 € bis 5.000 € je Ausgabefall

5.

Kreditaufnahmen im Rahmen des Wirtschaftsplanes

5.000 € bis 100.000 €

 

In der Sitzung des Betriebsausschusses am 8. Dezember 2020 wurde der Beschlussempfehlung bereits einstimmig gefolgt.

 

Wertgrenzen bisher:

 

1.

Vertragsabschlüsse für einmalige Leistungen

5.000 € bis 20.000 €

2.

Vertragsabschlüsse für wiederkehrende Leistungen

1.000 € bis 1.500 € pro Monat

3.

Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

2.500 € bis 5.000 € je Ausgabefall

4.

Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

1.500 € bis 4.000 € je Ausgabefall

5.

Kreditaufnahmen im Rahmen des Wirtschaftsplanes

10.000 € bis 100.000 €

 

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Anlagen

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