Beschlussvorlage - StV-0663/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss über die Glasfaser-Hausinnenverkabelung vom Hausübergabepunkt bis in die einzelnen Wohneinheiten aller kommunalen Wohnungen der Stadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtinformation
- Bearbeiter:
- Isabell Gottschling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Usedom
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Entscheidung
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14.04.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung:
Die Stadtvertretung der Stadt Usedom beschließt im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses die Glasfaser-Hausinnenverkabelung vom Hausübergabepunkt bis in die einzelnen Wohneinheiten aller kommunalen Wohnungen zu beauftragen.
Die Aufnahme des, zur Realisierung der Maßnahme, notwendigen Kredites wird im Rahmen dieses Beschlusses mit gefasst.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die zunehmende Digitalisierung und rasant steigende Datenraten beeinflussen zunehmend unser Leben. Um für die Zukunft gerüstet zu sein hat der Bund für den Ausbau des schnellen Internets das Breitbandförderprogramm aufgelegt.
Im Jahr 2020 wurde in der Stadt mit der Verlegung von Glasfaserkabel begonnen.
Alle kommunalen Wohnungen fallen in das Förderprogramm und erhalten somit einen kostenlosen Glasfaserhausanschluss.
Mit der Herstellung der Glasfaser-Hausanschlüsse wurde begonnen.
Die Verlegung und die Finanzierung des Glasfasernetzwerkes vom Hausübergabepunkt bis in den einzelnen Wohneinheiten obliegt dem Eigentümer.
Das Ausbauprozedere würde die Stadtwerke Schwedt übernehmen. Dazu hat es im Dezember 2020 ein Informationsgespräch mit einem Mitarbeiter der Stadtwerke Schwedt und der Stadt Usedom, vertreten durch Herrn Storrer, Herrn Hagemann und Frau
Bellinger, gegeben.
Im Januar wurde der Stadt einen Vertragsentwurf vorgelegt.
Für die Errichtung der Verkabelung in Standardbauweise verlangen die Stadtwerke eine Pauschalvergütung in Höhe von 850,- € je erschlossener WE zzgl. MwSt.
Wohnhaus Anzahl Wohneinheiten
Anklamer Str. 2 5
Anklamer Str. 3 5
Bäderstr. 21 8
Bäderstr. 2314
Bäderstr. 3724
Bäderstr. 54 2
Goethestr. 9 4
Goethestr. 10 4
Priesterstr. 20 5insgesamt 71 WE
Mietrechtlich hat der Mieter den Einbau des Glasfaseranschlusses zu dulden.
Es handelt sich bei der Maßnahme um eine wohnwertverbessernde Modernisierungsmaßnahme.
Gemäß dem Mietrechtsanpassungsgesetz – MietAnpG ist der Vermieter berechtigt, 8 % des Kostenaufwandes auf die Jahreskaltmiete umzulegen.
