Beschlussvorlage - GVUe-0929/21
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Tilgung der Restschuld in Höhe von 51.129,14 Euro
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung
- Bearbeiter:
- Jana Lange
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Ückeritz
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Entscheidung
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15.04.2021
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27.04.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz beschließt, die Eilentscheidung des Bürgermeisters, die Bilanzbuchhalterin Frau Funk zu ermächtigen, den am 05.04.2001 zwischen der Deutschen Kreditbank AG und der Gemeinde Ückeritz abgeschlossenen Kreditvertrag über 255.645,94 Euro in Höhe der Restschuld von 51.129,14 Euro zum 31.03.2021 abzulösen, gem. § 39 Abs. 3 Satz 4 Kommunalverfassung M-V zu genehmigen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Zinsfestschreibung für diesen Kredit endet am 31.03.2021.
Die Kurverwaltung empfiehlt das Ablösen der o.g. Restschuld, da die Gemeinde finanziell in der Lage ist, das Darlehen durch liquide Mittel abzulösen.
Ebenfalls rät auch der Steuerberater Herr Buschmann dazu die Restschuld zu tilgen, da es unwirtschaftlich ist, diverse Nebenkosten (Verwahrentgelt, Bereitstellungsprovision, Zinsen etc.) monatlich zu zahlen.
Das Darlehen wurde 2001 für die Modernisierung Strandvor- und Campingplatz aufgenommen.
Der Hauptausschuss der Gemeinde Ückeritz wurde am 06.04.2021 über die Tilgung der Restschuld informiert und befürwortete die Eilentscheidung des Bürgermeisters.